Kurz beantwortet
Streichen Sie Ihre Fassade, wenn das Wetter zu den Angaben im technischen Merkblatt der Farbe passt – nicht, wenn der Kalender „Frühling“ sagt. Die Merkblätter, die wir für diesen Beitrag ausgewertet haben, verlangen mindestens +5 °C, einige Silikatfarben +8 °C, und zwar für Luft und Wand, beim Streichen und während des Trocknens, also auch in der Nacht.
Dazu kommen: kein Regen, kein Nebel, keine pralle Sonne auf der Fläche, und die Wand muss wärmer sein als der Taupunkt. Ob Ihre Fassade überhaupt einen neuen Anstrich braucht, verraten Wischtest, Risse und abplatzende Farbe.
Sieben Anzeichen, dass Ihre Fassade einen neuen Anstrich braucht
Eine Fassade altert nicht über Nacht. Meist kündigt sich der Anstrich über Jahre an – auf der Wetterseite früher als auf der geschützten Seite. Diese sieben Zeichen können Sie selbst prüfen:
- 1.Die Farbe färbt ab. Streichen Sie mit der flachen Hand oder einem dunklen Tuch über die Wand. Bleibt ein heller Belag zurück, „kreidet“ der Anstrich: Das Bindemittel ist durch Sonne und Wetter abgebaut, die Pigmente liegen lose auf. Fachleute bestimmen den Grad mit einem Klebeband nach DIN EN ISO 4628-6 (Bewertung des Kreidungsgrades nach dem Klebebandverfahren). Für Sie reicht die Hand. Ein kreidender Untergrund muss vor dem Neuanstrich behandelt werden, denn die Merkblätter verlangen einen tragfähigen, kreidungsfreien Untergrund.
- 2.Risse im Putz. Feine Haarrisse lassen sich beim Anstrich mit einer gefüllten Farbe überbrücken, so steht es etwa im technischen Merkblatt von KEIM (Stand 09/2026). Durch breitere Risse kann Wasser eindringen. Bevor gestrichen wird, gehört die Ursache geklärt: Ein Riss, der weiterarbeitet, kommt auch durch die neue Farbe wieder.
- 3.Abplatzungen und Blasen. Wo Farbe in Schollen abfällt oder Blasen wirft, haftet sie nicht mehr. Häufig steckt Feuchtigkeit dahinter. Lose Schichten müssen vor dem Anstrich vollständig herunter.
- 4.Grüne oder dunkle Schlieren. Grünbelag sitzt bevorzugt dort, wo die Wand lange feucht bleibt: auf der Nord- und Westseite, unter Fensterbänken, hinter Sträuchern. Was dahintersteckt und wie man ihn schonend entfernt, lesen Sie in unserem Beitrag Algen und Grünbelag an der Fassade.
- 5.Ausgeblichene oder fleckige Farbe. Ist die Wetterseite deutlich heller als die Hausseite unter dem Dachüberstand, hat die UV-Strahlung gewirkt. Das ist zunächst ein optisches Thema. Machen Sie an diesen Stellen trotzdem den Wischtest aus Punkt 1.
- 6.Feuchte Flecken und weiße Ränder am Sockel. Dunkle Zonen, die nach Regen lange bleiben, oder weiße Ausblühungen deuten auf Feuchtigkeit in der Wand. Hier hilft Farbe allein nicht. Laut technischem Merkblatt von Sto (Stand 04/2026) können feuchte Untergründe zu Blasen und Rissen in der neuen Beschichtung führen.
- 7.Holzteile leiden zuerst. Dachuntersichten, Klappläden und Holzverkleidungen zeigen Verwitterung oft Jahre vor dem Putz. Abblätternder Lack am Holz ist ein guter Anlass, die ganze Fassade anzusehen.
Eine feste Jahreszahl, nach der eine Fassade gestrichen werden muss, gibt es nicht. Wetterseite, Farbsystem, Untergrund und Pflege machen den Unterschied. Deshalb zählt der Zustand, nicht das Alter des letzten Anstrichs.

Die richtige Jahreszeit: Was die Merkblätter wirklich sagen
Warum sich die Ratgeber widersprechen
Wer im Netz nach der richtigen Temperatur sucht, findet fast alles: „nicht unter 5 Grad“, „über 10 Grad“, „ideal 10 bis 15 Grad“, „10 bis 25 Grad“. Manchmal stehen zwei dieser Angaben im selben Artikel. Der Grund: Viele Werte sind Faustregeln, keine Vorgaben. Verbindlich ist das technische Merkblatt der Farbe, die tatsächlich auf Ihre Wand kommt. Darin legt der Hersteller fest, unter welchen Bedingungen sein Produkt verarbeitet werden darf. Wir haben die Merkblätter von vier Fassadenfarben verschiedener Hersteller und Bindemittel ausgewertet.
Temperatur: Die Untergrenze gilt für Luft, Wand – und die Nacht
| Farbe (Hersteller, Stand) | Untergrenze | Obergrenze | Gilt für |
|---|---|---|---|
| StoColor Silco, Siliconharz (Sto, 04/2026) | +5 °C | +30 °C | Luft und Untergrund |
| StoColor Sil, Silikat (Sto, 04/2026) | +5 °C | +30 °C | Luft und Untergrund |
| KEIM Soldalit, Sol-Silikat (KEIM, 09/2026) | +5 °C | keine pralle Sonne | Luft und Untergrund, auch beim Trocknen |
| Sylitol Finish 130, Dispersions-Silikat (Caparol, 08/2026) | +8 °C | +35 °C | Umgebung und Untergrund, auch beim Trocknen |
Angaben sinngemäß aus den technischen Merkblättern; maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung des Herstellers.
Drei Dinge fallen auf. Erstens: +5 °C ist bei vielen Produkten die Mindestgrenze, kein Wohlfühlwert. Zweitens: Es gibt Produkte, die +8 °C verlangen – wer pauschal „ab 5 Grad“ streicht, liegt bei ihnen falsch. Drittens, und das wird am häufigsten übersehen: Die Grenze gilt für die Wand, nicht nur für die Luft, und bei mehreren Herstellern ausdrücklich auch für die Trocknung. Eine Fassade, die tagsüber 12 °C hat und nachts auf 3 °C abkühlt, erfüllt diese Bedingung nicht.
Die „idealen 15 bis 25 Grad“ aus vielen Ratgebern sind deshalb nicht falsch, aber auch nicht verbindlich. In diesem Bereich trocknet die Farbe zügig, und es bleibt Spielraum nach unten. Die Hersteller geben ihre Trocknungszeiten übrigens für etwa 20 °C und 50 bis 65 Prozent Luftfeuchte an und weisen darauf hin, dass es bei niedrigeren Temperaturen und höherer Luftfeuchte länger dauert.
Tau, Nebel und Regen
Feuchtigkeit ist der zweite große Faktor. Die Merkblätter von Sto verlangen, dass die Wand über dem Taupunkt liegt, empfohlen sind 3 °C Abstand. Der Taupunkt ist die Temperatur, bei der Wasserdampf aus der Luft zu Wasser wird. Ist die Wand kälter, beschlägt sie wie ein kaltes Glas – oft unsichtbar, besonders an klaren Herbstmorgen. Caparol schließt Nebel und hohe Luftfeuchtigkeit aus, KEIM verlangt, frisch gestrichene Flächen vor Regen zu schützen.
Was passiert, wenn Tau oder Nebel auf eine frische Fläche treffen, beschreibt Caparol in seiner technischen Information (Stand 08/2026) offen: Auf kühlen Untergründen können sich gelbliche, leicht glänzende Ablaufspuren bilden, sogenannte Emulgatorenläufer. Sie sind wasserlöslich und verschwinden mit weiterem Regen, die Qualität des Anstrichs leidet nach Herstellerangabe nicht. Ärgerlich sind sie trotzdem – und vermeidbar, wenn man an solchen Tagen nicht streicht.
Pralle Sonne und Hitze
Auch zu warm ist nicht gut. Sto setzt die Obergrenze bei +30 °C, Caparol bei +35 °C, und KEIM rät davon ab, bei direkter Sonne oder auf von der Sonne aufgeheizten Flächen zu streichen. Die Farbe trocknet sonst zu schnell, Ansätze werden sichtbar. Im Hochsommer heißt das: Die Südseite wird gestrichen, wenn die Sonne weitergezogen ist, nicht in der Mittagshitze.

Was das für den Kreis Ludwigsburg bedeutet
| Monat | Mittel Ludwigsburg | Frosttage Stuttgart |
|---|---|---|
| März | 6,4 °C | 7,6 |
| April | 10,5 °C | 1,7 |
| Mai | 14,6 °C | 0 |
| Juni bis August | 18,1 bis 19,9 °C | 0 |
| September | 15,0 °C | 0 |
| Oktober | 10,6 °C | 1,3 |
| November | 5,7 °C | 6,3 |
Mitteltemperatur: DWD-Station Ludwigsburg. Frosttage: DWD-Station Stuttgart-Schnarrenberg, denn für Ludwigsburg veröffentlicht der DWD keine Frosttag-Reihe. Ein Frosttag ist ein Tag, an dem die Tiefsttemperatur unter 0 °C fällt.
Die Zahlen zeigen zweierlei. Von Mai bis September gibt es in der Region im langjährigen Mittel keine Frosttage. Im April und Oktober liegt das Monatsmittel um 10 °C, Frostnächte kommen aber vor. Ein Monatsmittel von 10 °C bedeutet also nicht, dass jede Nacht über 5 oder 8 °C bleibt. Frühjahr und Herbst sind deshalb gut möglich, wenn man die Wetterlage der jeweiligen Woche im Blick behält. Ab November wird es mit den Mindestwerten der Merkblätter meist eng.
Wie lange vorher Sie planen sollten
Ein Fassadenanstrich ist schnell erledigt, wenn alles steht. Die Zeit davor wird oft unterschätzt. Diese Punkte bestimmen Ihren Vorlauf:
Vorlauf für Ihren Fassadenanstrich
- Besichtigung und Angebot: Ein seriöses Angebot setzt voraus, dass jemand die Fassade gesehen hat – Untergrund, Risse, Feuchte, Zugänglichkeit. Den Termin stimmen wir mit Ihnen ab; alle Kosten stehen vorab in Ihrem schriftlichen Angebot.
- Farbe und Musterfläche: Ein Farbton wirkt auf der Hauswand anders als auf der Karte. Eine Musterfläche vor Ort schafft Sicherheit, braucht aber trockenes Wetter.
- Genehmigung für die Farbe: Ein Anstrich ist nach der Landesbauordnung in der Regel verfahrensfrei. Ausnahmen sind Kulturdenkmal, Gesamtanlage, Gestaltungs- oder Erhaltungssatzung und Sanierungsgebiet – dort kann schon ein neuer Farbton genehmigungspflichtig sein. Fragen Sie im Zweifel vorher bei der Stadt.
- Gerüst im öffentlichen Raum: Steht das Gerüst auf Gehweg oder Straße, braucht es eine Erlaubnis der Stadt. Die Bearbeitung kann laut Landesportal service-bw bis zu zwei Monate dauern.
- Putzausbesserungen: Neuer Putz muss abbinden, bevor er gestrichen wird. Caparol nennt in seiner technischen Information (Stand 08/2026) für neue mineralische Putze als Richtwert mindestens einen Tag pro Millimeter Schichtdicke, mindestens aber 14 Tage.
- Wetterpuffer: Regen- und Nebeltage lassen sich nicht planen. Ein Zeitfenster mit Luft nach hinten erspart Stress.
„Verfahrensfreie Vorhaben müssen ebenso wie genehmigungspflichtige Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen.“
Verfahrensfrei heißt also nicht regelfrei: Satzungen und Denkmalschutz gelten auch für einen Anstrich. Wo das im Kreis Ludwigsburg eine Rolle spielt, lesen Sie in Fassade in der Altstadt. Verbindlich ist die Auskunft der Stadt bzw. der Baurechts- oder Denkmalbehörde.
Fragen Sie deshalb früh an – der Vorlauf hängt von Saison und Umfang ab. Wer im Sommer streichen lassen möchte, fragt am besten schon im Winter oder zeitigen Frühjahr an; für Arbeiten im April oder Oktober gilt das umso mehr, weil dann jede gute Wetterwoche zählt. Hinweise zu Fassadenarbeiten vor Ort finden Sie auf unseren Seiten für Bietigheim-Bissingen, Kornwestheim und Marbach am Neckar.
Gerüst auf dem Gehweg: Sondernutzung bei der Stadt
Steht das Gerüst vollständig auf Ihrem Grundstück, ist es nach der Landesbauordnung in der Regel verfahrensfrei: Gerüste stehen in der Liste der verfahrensfreien Vorhaben. Anders, sobald es auf den Gehweg, einen Parkstreifen oder die Fahrbahn reicht. Dann wird öffentlicher Straßenraum über den Gemeingebrauch hinaus genutzt – eine Sondernutzung nach dem Straßengesetz für Baden-Württemberg. Das Landesportal service-bw nennt das Baugerüst ausdrücklich als Beispiel.
- Zwei Genehmigungen: die Sondernutzungserlaubnis und parallel eine verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde, etwa für Absperrungen oder Halteverbote.
- Zuständig ist innerorts in der Regel die Stadt oder Gemeinde, für Gehwege und Parkplätze auch an Landes- oder Kreisstraßen. Für die Fahrbahn solcher Straßen kann das Landratsamt zuständig sein.
- Jede Stadt hat eigene Regeln. In Ludwigsburg gilt die Sondernutzungssatzung für alle öffentlichen, städtischen Straßen; auch Bietigheim-Bissingen hat eine eigene Satzung über Sondernutzungen. Formular und Vorlauf erfahren Sie im Rathaus.
- Früh beantragen: Je nach Ort und Umfang kann die Bearbeitung bis zu zwei Monate dauern.
Steht das Gerüst auf Gehweg oder Straße, braucht es also eine Erlaubnis der Stadt. Wer sie beantragt, legen wir vor Auftragsbeginn gemeinsam fest – und planen die Vorlaufzeit der Stadt ein.

So läuft ein Fassadenanstrich ab
Damit Sie wissen, was nach der Zusage passiert – die Reihenfolge entspricht den Arbeitsgängen auf unserer Seite Fassadenanstrich:
- 1.Bestandsaufnahme: Untergrund, Risse, Feuchte und Witterungsspuren prüfen und klären, welche Farbe zum vorhandenen Putz und Altanstrich passt.
- 2.Reinigung: Schmutz, lose Farbe und Bewuchs kommen herunter, damit die neue Schicht hält.
- 3.Ausbesserung: Risse und schadhafte Putzstellen werden geschlossen. Neuer Putz bekommt Zeit zum Abbinden.
- 4.Grundierung und Anstrich: Aufbau und Zahl der Anstriche richten sich nach Untergrund und Herstellerangabe. Gestrichen wird bei passendem Wetter; Fenster, Türen und Umgebung werden abgedeckt und geschützt.
- 5.Abschluss: Gerüst abbauen, Schutzabdeckungen entfernen, Baustelle sauber übergeben.
Reinigen, ausbessern oder neu streichen?
Nicht jede unansehnliche Fassade braucht sofort neue Farbe. Reinigen reicht, wenn der Anstrich noch fest ist, nicht kreidet und nur Schmutz oder erster Grünbelag aufliegt. Das Umweltbundesamt empfiehlt, Fassaden bei Staub und erstem Bewuchs früh zu reinigen, zum Beispiel nass abzuwaschen und abzubürsten.
Ausbessern reicht, wenn nur einzelne Stellen betroffen sind: ein Riss am Fenster, eine Abplatzung am Sockel. Rechnen Sie damit, dass ausgebesserte Stellen auf einer älteren Fläche sichtbar bleiben. Neu streichen ist sinnvoll, wenn die Farbe großflächig kreidet, abblättert oder ausgeblichen ist. Dann lohnt es sich, Reinigung, Ausbesserung und Anstrich in einem Durchgang mit einem Gerüst zu erledigen.
Fassadenanstrich von YA! Mein MalermeisterWelcher Fall bei Ihnen vorliegt, klären wir am besten vor Ort. Besichtigung und Angebot sind im Einsatzgebiet kostenlos.Häufige Fragen
Quellen
Fakten in diesem Beitrag stützen sich auf diese Quellen. Maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung. Inhaltlich geprüft am 01.11.2026.
Stand: November 2026. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft der Stadt bzw. der Baurechts- oder Denkmalbehörde.
- 1Sto: Technisches Merkblatt StoColor Silco (PDF) · Rev. 26, 29.04.2026 · abgerufen am 01.11.2026
- 2Sto: Technisches Merkblatt StoColor Sil (PDF) · Rev. 19, 28.04.2026 · abgerufen am 01.11.2026
- 3KEIMFARBEN: Technisches Merkblatt KEIM Soldalit (PDF) · 09/2026 · abgerufen am 01.11.2026
- 4Caparol: Technische Information Nr. 196 Sylitol Finish 130 (PDF) · August 2026 · abgerufen am 01.11.2026
- 5Deutscher Wetterdienst: Vieljährige Mittelwerte 1991–2020, Temperatur (Station Ludwigsburg) · Datei generiert am 23.01.2024 · abgerufen am 01.11.2026
- 6Deutscher Wetterdienst: Vieljährige Mittelwerte 1991–2020, Frosttage (Station Stuttgart-Schnarrenberg) · Datei generiert am 23.01.2024 · abgerufen am 01.11.2026
- 7DIN Media: DIN EN ISO 4628-6 – Bewertung des Kreidungsgrades nach dem Klebebandverfahren · Ausgabe 2024-01 · abgerufen am 01.11.2026
- 8Gesetzblatt für Baden-Württemberg 2026 Nr. 44: Neufassung der Landesbauordnung (§ 50, Anhang 1 Nr. 10) (PDF) · Neufassung vom 16.03.2026 · abgerufen am 01.11.2026
- 9service-bw: Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen – Erlaubnis und verkehrsrechtliche Anordnung beantragen (Stadt Gerlingen) · freigegeben am 31.07.2024 · abgerufen am 01.11.2026
- 10Stadt Ludwigsburg: Sondernutzungssatzung (Broschüre, PDF) · 2016 · abgerufen am 01.11.2026
- 11Stadt Bietigheim-Bissingen: Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (PDF) · Neufassung vom 25.09.2001 · abgerufen am 01.11.2026
- 12Umweltbundesamt: Entscheidungshilfen zur Verringerung des Biozideinsatzes an Fassaden, Merkblätter 1–5 (PDF) · 03/2023 · abgerufen am 01.11.2026








