
Fassadenanstrich in Marbach am Neckar
Eine Fassade in der Marbacher Altstadt streicht man nicht einfach in der Lieblingsfarbe. Und auch im Hörnle oder in Rielingshausen entscheidet der Untergrund, welcher Anstrich hält.
Wir sehen uns Ihr Haus an, sagen Ihnen, wo Sie nach einer Genehmigung fragen sollten, und sorgen für einen Anstrich, der zum Haus passt.
Altstadt oder Wohngebiet? Zwei Ausgangslagen
In Marbach hängt viel davon ab, wo Ihr Haus steht. Gut vier von zehn Gebäuden mit Wohnraum stammen laut Zensus 2022 aus den Jahren 1949 bis 1978 – darunter das ab 1957 gebaute Hörnle. Die Altstadt dagegen ist fast vollständig nach dem Stadtbrand von 1693 entstanden.
In der Altstadt
- Seit 1983 als Gesamtanlage geschützt, seit 2016 Sanierungsgebiet
- Neue Farbe, neuer Putz, andere Läden oder eine Markise brauchen in der Regel eine Genehmigung, bevor das Gerüst steht
- Enge Gassen, Fußgängerzone in der Marktstraße
- Nach Westen und Norden fällt die Altstadt steil zum Neckar und zum Strenzelbach ab – das muss man beim Gerüst mitdenken
Im Hörnle, in Rielingshausen und den anderen Wohngebieten
- Ein Anstrich ist in der Regel verfahrensfrei – im Zweifel vorher bei der Stadt fragen
- Ein Bebauungsplan kann Vorgaben enthalten; die Stadt stellt ihre Bebauungspläne online bereit
- Wichtig ist der Untergrund: Wie fest ist der alte Anstrich, gibt es Risse im Putz, wo sitzt Grünbelag?
- Davon hängen Vorarbeiten und Fassadenfarbe ab
Was in der Marbacher Altstadt gilt
In der Altstadt treffen zwei Regelwerke aufeinander: der Denkmalschutz für die Gesamtanlage und das Sanierungsrecht. Dazu kommt die Erlaubnis für das Gerüst, wenn es auf öffentlicher Fläche steht.
Gesamtanlage nach Denkmalschutzgesetz · unter Denkmalschutz seit 1983
Altstadt Marbach am Neckar
Veränderungen am geschützten Bild brauchen die Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde – unter anderem an Putz und Farbe, an Fenstern mit Umrahmungen und Läden, an Türen, Gesimsen und Dachdeckung, außerdem Verkleidungen, Markisen, Werbeanlagen und Außenleuchten. Das gilt, wenn man die Veränderung von der Straße oder von außerhalb der Altstadt sieht, und auch dann, wenn sonst keine Baugenehmigung nötig wäre. Den Antrag stellen Sie als Eigentümer.
Stadt Marbach am Neckar: Verkaufsexposé Niklastorstraße 21 mit Auszug aus der Verordnung über die Gesamtanlage (PDF)Sanierungsgebiet nach § 142 BauGB · Satzung vom 07.04.2016, zuletzt erweitert am 10.10.2024
Sanierungsgebiet „Altstadt“
Im Sanierungsgebiet gilt § 144 BauGB: Auch erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen an Gebäuden brauchen eine schriftliche Genehmigung der Stadt – selbst wenn sie sonst kein Verfahren auslösen würden. Ob Ihr Fassadenanstrich darunter fällt, sagt Ihnen verbindlich das Stadtbauamt in der Marktstraße 34. Nach der Satzung soll die Sanierung bis Ende April 2027 laufen.
Stadt Marbach am Neckar: Amtliche Bekanntmachung Erweiterung Sanierungsgebiet „Altstadt“ (PDF)Sondernutzung
Gerüst auf Gehweg oder Straße
Die Benutzung öffentlicher Straßen über den Gemeingebrauch hinaus braucht nach der Satzung der Stadt eine Erlaubnis; Gerüste und Bauzäune auf der Straßenfläche sind darin ausdrücklich genannt.
Stadt Marbach am Neckar: Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (PDF)

Den Antrag stellt immer der Eigentümer. Unser schriftliches Angebot mit Angaben zu Material, Farbton und Ablauf können Sie Ihrem Antrag beilegen.
Stand: November 2026. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft der Stadt bzw. der Baurechts- oder Denkmalbehörde.
„die Veränderung der Dachdeckung, Gesimse, Türen, Türenwände, Fenster mit ihren Umrahmungen und Läden, Fenstergewände, des Verputzes und der Farbe der Gebäude, wenn diese Veränderungen vom öffentlichen Verkehrsraum oder von außerhalb der Gesamtanlage aus sichtbar sind“
Ob ein Anstrich im bisherigen Farbton schon eine solche Veränderung ist, entscheidet die Behörde. Fragen Sie lieber einmal zu viel nach – bevor das Gerüst bestellt ist.
Das Gerüst in der Altstadt
Steht das Gerüst auf Gehweg oder Straße, braucht es eine Erlaubnis der Stadt. Wer sie beantragt, legen wir vor Auftragsbeginn gemeinsam fest – und planen die Vorlaufzeit der Stadt ein.
In der Altstadt kommt einiges zusammen: schmale Gassen, die Fußgängerzone in der Marktstraße und Häuser am Hang, bei denen das Gerüst auf der Talseite höher steht als auf der Bergseite. Deshalb lohnt es sich, das Gerüst früh zu planen.
So läuft Ihr Fassadenanstrich in Marbach ab
Schritt 1: Besichtigung
Wir sehen uns Fassade, Putz, Holzteile und Untergrund an – kostenlos – und sprechen mit Ihnen darüber, ob Ihr Haus in der Altstadt liegt.
Schritt 2: Farbe und Material
Auf Wunsch legen wir eine Musterfläche direkt am Haus an. In der Altstadt achten wir auf Farben und Systeme, die zum alten Putz passen.
Schritt 3: Genehmigungen
Liegt das Haus in der Gesamtanlage, beantragen Sie als Eigentümer die Genehmigung. Unser schriftliches Angebot mit Angaben zu Material, Farbton und Ablauf können Sie beilegen. Fürs Sanierungsgebiet fragen Sie beim Stadtbauamt nach.
Schritt 4: Gerüst
Steht es auf öffentlicher Fläche, braucht es die Erlaubnis der Stadt. Wer sie beantragt, legen wir vorher gemeinsam fest.
Schritt 5: Vorbereiten und streichen
Reinigen, Risse schließen, Putz ausbessern, grundieren und streichen. Aufbau und Zahl der Anstriche richten sich nach Untergrund und Herstellerangabe.
Schritt 6: Abnahme
Wir gehen die Fassade mit Ihnen ab, bevor das Gerüst abgebaut wird.
Fragen zum Fassadenanstrich in Marbach
Fassade streichen in der Nähe
rund 7 km Fahrstrecke, nördlich von Ludwigsburg
Fassadenanstrich in Freiberg am Neckar
Auf der anderen Neckarseite, südwestlich von Marbach.
rund 9 km Fahrstrecke, östlich von Ludwigsburg
Fassadenanstrich in Remseck am Neckar
Südlich am Neckar.
rund 15 km Fahrstrecke, nördlich von Ludwigsburg
Fassadenanstrich in Besigheim
Nordwestlich, mit einer Altstadt, die ebenfalls als Gesamtanlage geschützt ist.
Quellen
Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf diese Quellen. Regeln und Zahlen können sich ändern – maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung. Inhaltlich geprüft am 01.11.2026.
- 1Stadt Marbach am Neckar: Verkaufsexposé Niklastorstraße 21 mit Auszug aus der Verordnung über die Gesamtanlage (PDF) · 25.07.2025 · abgerufen am 01.11.2026
- 2Stadt Marbach am Neckar: Amtliche Bekanntmachung Erweiterung Sanierungsgebiet „Altstadt“ (PDF) · veröffentlicht am 11.10.2024 · abgerufen am 01.11.2026
- 3§ 144 Baugesetzbuch: Genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge · abgerufen am 01.11.2026
- 4Stadt Marbach am Neckar: Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (PDF) · Fassung vom 19.11.2001 · abgerufen am 01.11.2026
- 5Wikipedia: Marbach am Neckar · abgerufen am 01.11.2026
- 6Zensus 2022, Gebäude: Baujahr (Mikrozensus-Klassen), Tabelle 3000G-1004 · Stichtag 15.05.2022 · abgerufen am 01.11.2026

