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Fassadenanstrich in Bietigheim-Bissingen

Ob Fachwerkhaus in der Altstadt, Haus im Ortskern Bissingen oder in einem der Wohngebiete: Wir sehen uns Ihre Fassade an, klären mit Ihnen, welche Regeln für Ihr Grundstück gelten, und streichen mit einer Farbe, die zum Untergrund passt.

Fenster mit hellen Steingewänden in einer Klinkerfassade, vom Gerüst aus fotografiert

Aus unseren Projekten

Zwei Satzungen, eine Gesamtanlage

In Bietigheim-Bissingen hängt viel davon ab, wo Ihr Haus steht. Die Altstadt Bietigheim ist seit 1982 als Gesamtanlage unter Denkmalschutz gestellt, dazu gilt dort eine Gestaltungssatzung von 1988. Für den Ortskern Bissingen gibt es eine eigene Gestaltungssatzung, deren überarbeitete Fassung seit dem 11. Juli 2024 in Kraft ist.

In beiden Bereichen legen die Satzungen fest, welche Farbtöne an der Fassade nicht verwendet werden dürfen, dass alle Gebäudeseiten in der gleichen Farbe oder Farbkombination gestrichen werden und dass der Sockel farbig abgesetzt wird. Außerhalb dieser Bereiche ist ein Anstrich in der Regel verfahrensfrei – Ausnahmen sind Kulturdenkmale, Sanierungsgebiete und Vorgaben aus dem Bebauungsplan.

Die meisten Häuser der Stadt stehen nicht in der Altstadt: 42,1 % der Gebäude mit Wohnraum stammen laut Zensus 2022 aus den Jahren 1949 bis 1978. Bei Fassaden dieses Alters prüfen wir vor dem Angebot, ob der alte Anstrich noch fest haftet, ob er kreidet und wo der Putz Risse hat.

Mehr zum Fassadenanstrich

Was in Altstadt und Ortskern für die Fassade gilt

Die wichtigsten Regeln für Farbe und Putz im Überblick. Ob Ihr Grundstück im Geltungsbereich liegt, zeigen die Lagepläne der Stadt; Auskunft gibt das Amt für Stadtentwicklung und Baurecht.

  • Gesamtanlage nach Denkmalschutzgesetz · in Kraft seit 24.12.1982

    Altstadt Bietigheim

    Wer Verputz oder Farbe eines Gebäudes so verändert, dass es vom öffentlichen Verkehrsraum oder von außerhalb der Gesamtanlage aus sichtbar ist, braucht die Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde. Das ist in Bietigheim-Bissingen die Stadt; dort reichen Sie als Eigentümer den Antrag ein. Mit den Arbeiten darf laut Merkblatt der Stadt erst nach der Genehmigung begonnen werden.

    Verordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart über die Gesamtanlage „Altstadt Bietigheim“ (PDF)
  • Gestaltungssatzung · in Kraft seit 04.03.1988

    Altstadt Bietigheim

    Die Farbgebung richtet sich nach dem denkmalpflegerisch wichtigen Befund. Nicht verwendet werden dürfen reines Weiß und sehr helle Farbtöne (Remissionswerte 80 bis 100) sowie reines Schwarz und sehr dunkle Farbtöne (0 bis 15); für Fachwerkfüllungen sind nach historischem Befund Ausnahmen möglich. Unzulässig sind außerdem glatte und glänzende Oberflächen und Strukturputze wie Rillen oder Kringel. Fachwerkfassaden sind zu erhalten.

    Gestaltungssatzung Altstadt Bietigheim (PDF)
  • Gestaltungssatzung · in Kraft seit 11.07.2024

    Ortskern Bissingen

    Auch hier sind sehr helle und sehr dunkle Farbtöne ausgeschlossen (Hellbezugswerte 80 bis 100 und 0 bis 15), dazu grelle, für das Ortsbild störende Farbtöne. Änderungen am Äußeren eines Gebäudes, die über bloße Instandsetzung und Unterhaltung hinausgehen, sind der Stadt zur Kenntnis zu geben.

    Gestaltungssatzung Ortskern Bissingen, 1. Änderung (PDF)
Fachwerkhaus mit ockerfarbenem Fachwerk über weiß verputztem Erdgeschoss, davor ein Brunnen und Kopfsteinpflaster
Bietigheim-Bissingen – Ortsansicht. Foto: Pexels

Den Antrag stellt immer der Eigentümer. Wir unterstützen Sie mit Angaben zu Material, Farbton und Ablauf – zum Beispiel in unserem Angebot –, die Sie Ihrem Antrag beilegen können.

Stand: November 2026. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft der Stadt bzw. der Baurechts- oder Denkmalbehörde.

„Bei der Farbgebung an Neubauten, nach Renovierung und bei der Instandsetzung vorhandener Gebäude sind die Gesamtwirkung des Straßen- oder Platzraumes und insbesondere Kulturdenkmale, dominierende Gebäude sowie unmittelbare Nachbarhäuser zu berücksichtigen.“

Gestaltungssatzung Altstadt Bietigheim, § 10

Ein Farbton wirkt an der Fassade neben den Nachbarhäusern anders als auf dem Farbfächer. Auf Wunsch legen wir deshalb eine Musterfläche an, bevor Sie sich entscheiden.

Antrag in der Altstadt: das gehört dazu

Die Stadt nennt in ihrem Merkblatt, welche Unterlagen sie für eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung braucht. Für einen neuen Anstrich sind das vor allem diese Punkte:

  • Lage klären: Gehört Ihr Haus zur Gesamtanlage „Altstadt Bietigheim“ oder ist es selbst ein Kulturdenkmal? Das sagt Ihnen das Amt für Stadtentwicklung und Baurecht.
  • Maßnahme beschreiben – im Musterantrag der Stadt steht dafür zum Beispiel „Reparatur des Außenputzes, neuer Anstrich“.
  • Fotos der ganzen Fassade beilegen, die Stadt nennt eine Gesamtansicht mit Dachanschnitt.
  • Farbton mit Nummer angeben – der Musterantrag der Stadt nennt das ausdrücklich. Die Angaben zu Farbe und Material aus unserem Angebot können Sie übernehmen.
  • Erst nach der Genehmigung mit den Arbeiten beginnen – so steht es im Merkblatt der Stadt.

Für gestalterische Fragen nennt die Stadt im Merkblatt außerdem das Hochbauamt mit der Ortsbildpflege.

Altstadt oder Wohngebiet: der Unterschied

Altstadt Bietigheim und Ortskern Bissingen

  • Sichtbare Änderungen von Putz und Farbe in der Gesamtanlage: Genehmigung der Stadt nötig
  • Farbton nach Satzung, ohne reines Weiß und ohne sehr dunkle Töne
  • Alle Gebäudeseiten in gleicher Farbe oder Farbkombination, Sockel abgesetzt
  • Keine glänzenden Oberflächen, keine Strukturputze wie Rillen oder Kringel

Übrige Stadtteile

  • Ein Anstrich ist in der Regel verfahrensfrei
  • Ein Bebauungsplan kann eigene Vorgaben enthalten – im Zweifel bei der Stadt fragen
  • Farbe und Aufbau richten sich nach Untergrund und Herstellerangabe
  • Bei Kulturdenkmalen gilt die Genehmigungspflicht auch außerhalb der Altstadt

Gerüst auf Gehweg oder Straße

Blick vom Gerüst entlang einer Traufe, Dachrinne und Klinkerwand sind mit Folie abgedeckt
Aus unseren Projekten: Abdecken am Gerüst

Steht das Gerüst auf Gehweg oder Straße, braucht es eine Erlaubnis der Stadt. In Bietigheim-Bissingen ist dafür die Straßenverkehrsbehörde zuständig; mit dem Antrag auf verkehrsregelnde Maßnahmen wird auch die Sondernutzung der Fläche beantragt. Die Stadt verlangt dafür einen Lageplan und einen Verkehrszeichenplan.

Wer den Antrag stellt, legen wir vor Auftragsbeginn gemeinsam fest – und planen die Vorlaufzeit der Stadt ein. Ihre Sondernutzungssatzung verlangt, dass Anträge rechtzeitig vor der Inanspruchnahme gestellt werden.

So läuft Ihr Fassadenanstrich ab

  1. Schritt 1: Besichtigung

    Wir sehen uns Fassade, Putz, Sockel und Holzteile an – kostenlos und unverbindlich.

  2. Schritt 2: Regeln klären

    Sie fragen bei der Stadt nach, ob Gesamtanlage, Satzung oder Denkmalschutz greifen. Wir sagen Ihnen, welche Angaben dafür hilfreich sind.

  3. Schritt 3: Schriftliches Angebot

    Mit allen Arbeitsschritten, Material- und Farbangaben. Alle Kosten stehen vorab im Angebot.

  4. Schritt 4: Farbton festlegen

    Nach Farbfächer oder auf Wunsch mit einer Musterfläche an Ihrer Fassade.

  5. Schritt 5: Gerüst und Schutz

    Fenster, Türen, Wege und Pflanzen werden abgedeckt, bevor die Vorarbeiten beginnen.

  6. Schritt 6: Vorarbeiten und Anstrich

    Reinigen, Risse ausbessern, grundieren. Aufbau und Zahl der Anstriche richten sich nach Untergrund und Herstellerangabe.

  7. Schritt 7: Abnahme

    Wir gehen die Fassade gemeinsam mit Ihnen ab. Auf Wunsch dokumentieren wir den Zustand vorher und nachher mit Fotos.

Fragen zum Fassadenanstrich in Bietigheim-Bissingen

Fassade streichen in der Nachbarschaft

  • rund 15 km Fahrstrecke, nördlich von Ludwigsburg

    Fassadenanstrich in Besigheim

    Nördlich gelegen, mit einer Altstadt, die ebenfalls als Gesamtanlage geschützt ist.

  • rund 7 km Fahrstrecke, nordwestlich von Ludwigsburg

    Fassadenanstrich in Tamm

    Für Tamm ist die Stadt Bietigheim-Bissingen auch untere Denkmalschutzbehörde.

  • rund 7 km Fahrstrecke, nördlich von Ludwigsburg

    Fassadenanstrich in Freiberg am Neckar

    In der Nähe, östlich von Bietigheim-Bissingen am Neckar.

Quellen

Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf diese Quellen. Regeln und Zahlen können sich ändern – maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung. Inhaltlich geprüft am 01.11.2026.

  1. 1Verordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart über die Gesamtanlage „Altstadt Bietigheim“ (PDF) · in Kraft seit 24.12.1982 · abgerufen am 01.11.2026
  2. 2Gestaltungssatzung Altstadt Bietigheim (PDF) · in Kraft seit 04.03.1988 · abgerufen am 01.11.2026
  3. 3Gestaltungssatzung Ortskern Bissingen, 1. Änderung (PDF) · in Kraft seit 11.07.2024 · abgerufen am 01.11.2026
  4. 4Stadt Bietigheim-Bissingen: Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung mit Merkblatt (PDF) · abgerufen am 01.11.2026
  5. 5Stadt Bietigheim-Bissingen: Formulare der Straßenverkehrsbehörde · abgerufen am 01.11.2026
  6. 6Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (PDF) · in Kraft seit 01.01.2002 · abgerufen am 01.11.2026
  7. 7Zensus 2022, Gebäude: Baujahr (Mikrozensus-Klassen), Tabelle 3000G-1004 · Stichtag 15.05.2022 · abgerufen am 01.11.2026
  8. 8Stadt Bietigheim-Bissingen: Stadtgeschichte · abgerufen am 01.11.2026