
Fassadenanstrich in Markgröningen
In der Markgröninger Altstadt gehört Ihre Fassade zu einem Stadtbild, das seit 1984 unter Denkmalschutz steht. In den Wohngebieten und in Unterriexingen geht es dagegen vor allem um den richtigen Aufbau auf dem vorhandenen Putz.
In beiden Fällen sehen wir uns Ihr Haus zuerst in Ruhe an – und sagen Ihnen, was zu tun ist, bevor ein Gerüst steht.
Liegt Ihr Haus in der Gesamtanlage?
Die Satzung über die Gesamtanlage „Altstadt Markgröningen“ beschreibt die Grenze so – liegt Ihr Haus innerhalb dieser Linie, gilt in der Regel die Satzung für Sie:
- Im Norden: die Südseite der Helenenstraße.
- Im Osten: die Westseite der Graf-Hartmann-Straße bis zum Ostertor, dann die Westseite der Grabenstraße bis zum Unteren Tor.
- Im Süden und Westen: das Untere Tor, die Schillerstraße bis zum Oberen Tor und die Mauer des ehemaligen Schlosses bis zur Helenenstraße.
- Geschützt sind nicht nur die Häuser, sondern auch Flurstücke, Straßen, Gassen, Wege und Plätze.
Verbindlich ist der Lageplan zur Satzung, den man bei der Stadt einsehen kann.
Was genehmigt werden muss – und was die Satzung zusagt
Für die Fassade sind zwei Fälle wichtig: das Haus in der Gesamtanlage und das einzelne Kulturdenkmal.
Gesamtanlage nach § 19 Denkmalschutzgesetz · Satzung vom 19.06.1984
Altstadt Markgröningen
Genehmigungspflichtig sind unter anderem Außenwand-Verkleidungen, Jalousien, Markisen, Werbeanlagen und Außenleuchten sowie die Veränderung von Dachdeckung, Gesimsen, Türen und Gewänden, Fenstern mit Umrahmungen und Läden, des Verputzes und der Farbe – sobald man es von der Straße oder von außerhalb der Altstadt sieht. Die Genehmigung kann mit Auflagen verbunden sein, etwa zu Farbton oder Material. Werden nicht genehmigungsfähige Veränderungen trotzdem vorgenommen, kann die Wiederherstellung des früheren Zustands angeordnet werden.
Satzung über die Gesamtanlage „Altstadt Markgröningen“ (PDF)Kulturdenkmal
Einzelne Gebäude
Änderungen an Kulturdenkmälern bedürfen laut Stadt grundsätzlich einer Genehmigung. Ob Ihr Haus dazugehört, steht in der Liste der Kulturdenkmale, die die Stadt auf ihrer Website bereitstellt – Markgröninger Kulturdenkmale gibt es auch außerhalb der Altstadt, etwa in Unterriexingen.
Stadt Markgröningen: Denkmalschutz

Den Antrag stellt immer der Eigentümer. Unser schriftliches Angebot mit Angaben zu Material, Farbton und Ablauf können Sie Ihrem Antrag beilegen.
Stand: November 2026. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft der Stadt bzw. der Baurechts- oder Denkmalbehörde.
„Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die Veränderung das Bild der Gesamtanlage nur unerheblich oder nur vorübergehend beeinträchtigen würde oder wenn überwiegende Gründe des Gemeinwohls unausweichlich zu berücksichtigen sind.“
Ein Antrag ist also kein Verbot, sondern der Weg, auf dem die Stadt und die Behörde mitreden. Wer früh fragt, kann den Farbton so wählen, dass er genehmigt werden kann.
Der Weg Ihres Antrags in Markgröningen
Schritt 1: Besichtigung
Wir sehen uns Putz, Fachwerk und Holzteile mit Ihnen an – kostenlos. Auf Wunsch legen wir eine Musterfläche direkt an der Fassade an.
Schritt 2: Schriftliches Angebot
Darin stehen Material, Farbton und Ablauf – Angaben, die Sie Ihrem Antrag beilegen können. Ein aktuelles Foto verlangt das Antragsformular; auf Wunsch machen wir Fotos vom Zustand vorher.
Schritt 3: Antrag bei der Stadt
Den Antrag stellen Sie als Eigentümer bei der Stadt Markgröningen, Fachgebiet Planen und Bauen. Die Stadt berät Eigentümer bei der Antragstellung, nimmt Stellung und gibt den Antrag an das Landratsamt Ludwigsburg als untere Denkmalschutzbehörde weiter. Auch das Regierungspräsidium Stuttgart, Referat Denkmalpflege, nimmt Stellung.
Schritt 4: Gerüst
Steht das Gerüst auf Gehweg oder Straße, braucht es eine Erlaubnis der Stadt. Wer sie beantragt, legen wir vor Auftragsbeginn gemeinsam fest – und planen die Vorlaufzeit der Stadt ein. In der Altstadt mit ihren engen Gassen lohnt es sich, früh zu planen.
Schritt 5: Ausführung – erst nach der Genehmigung
Wir arbeiten nach den Auflagen der Genehmigung. Aufbau und Zahl der Anstriche richten sich nach Untergrund und Herstellerangabe.
Fachwerk und Putz: was der Anstrich in der Altstadt können muss

Die Satzung beschreibt den Kern der Altstadt als Baubestand aus dem 15. bis 17. Jahrhundert, mit gestaffelten Giebeln und Dächern, mit Fachwerk- und Putzfassaden. Für den Anstrich heißt das: Alter Kalkputz und Holz brauchen Farben, die Feuchtigkeit wieder abgeben können. Eine dichte Beschichtung, die auf einem jungen Haus gut hält, kann hier Schäden hinter der Farbe verursachen.
Wir prüfen deshalb zuerst, was auf der Fassade ist: Kalkputz, Zementputz, alte Dispersionsfarbe oder mehrere Schichten übereinander. Danach richtet sich, ob wir alte Schichten abnehmen, ausbessern oder überstreichen – und mit welchem System. Ist Ihr Haus zusätzlich ein Kulturdenkmal, richtet sich der Aufbau nach den Auflagen der Genehmigung.
Außerhalb der Altstadt
Die meisten Häuser in Markgröningen stehen nicht in der Altstadt: Laut Zensus 2022 stammen gut vier von zehn Gebäuden mit Wohnraum aus den Jahren 1949 bis 1978. In Unterriexingen, Talhausen und den Wohngebieten der Kernstadt gilt die Altstadtsatzung nicht. Ein Anstrich ist dort in der Regel verfahrensfrei – Ausnahmen sind Kulturdenkmale und Vorgaben aus einem Bebauungsplan.
Bei allen anderen Häusern geht es um die üblichen Fragen: Wie fest ist der Altanstrich, wo sind Risse, wo hat sich Grünbelag festgesetzt? Davon hängen Vorarbeiten und Fassadenfarbe ab.
Fragen zum Fassadenanstrich in Markgröningen
- Ich möchte meine Fassade in der Altstadt im bisherigen Farbton neu streichen. Brauche ich trotzdem eine Genehmigung?
- Die Satzung nennt die Veränderung von Farbe und Putz. Ob ein Anstrich im gleichen Ton schon eine Veränderung ist, entscheidet die Behörde – zumal beim Streichen oft auch Putz ausgebessert wird. Fragen Sie deshalb bei der Stadt nach, bevor das Gerüst bestellt ist; verbindlich ist deren Auskunft.
- Wo reiche ich den Antrag ein?
- Als Eigentümer stellen Sie ihn bei der Stadt Markgröningen, Fachgebiet Planen und Bauen. Entscheiden wird beim Landratsamt Ludwigsburg als unterer Denkmalschutzbehörde; die Stadt leitet den Antrag mit ihrer Stellungnahme weiter und berät Sie vorher.
- Gilt die Satzung auch in Unterriexingen?
- Nein. Die Gesamtanlage umfasst nur die Altstadt von Markgröningen. In Unterriexingen gibt es aber einzelne Kulturdenkmale, etwa das ehemalige Rathaus in der Hauptstraße. Für diese Häuser gelten eigene Regeln.
- Wie lange vorher sollte ich mich melden, wenn mein Haus in der Altstadt steht?
- So früh wie möglich – idealerweise, bevor Sie einen Termin für das Gerüst festlegen. Wie lange die Genehmigung dauert, können wir nicht versprechen; mit den Arbeiten darf aber erst begonnen werden, wenn sie vorliegt.
Fassade streichen in der Nachbarschaft
rund 7 km Fahrstrecke, nordwestlich von Ludwigsburg
Fassadenanstrich in Tamm
Nordöstlicher Nachbar.
rund 5 km Fahrstrecke, nordwestlich von Ludwigsburg
Fassadenanstrich in Asperg
Östlicher Nachbar.
rund 20 km Fahrstrecke, westlich von Ludwigsburg
Fassadenanstrich in Vaihingen an der Enz
Westlicher Nachbar, über Enzweihingen.
rund 8 km Fahrstrecke, nordwestlich von Ludwigsburg
Fassadenanstrich in Bietigheim-Bissingen
Nördlicher Nachbar, mit Gesamtanlage und zwei Gestaltungssatzungen.
Quellen
Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf diese Quellen. Regeln und Zahlen können sich ändern – maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung. Inhaltlich geprüft am 01.11.2026.
- 1Satzung über die Gesamtanlage „Altstadt Markgröningen“ (PDF) · vom 19.06.1984 · abgerufen am 01.11.2026
- 2Stadt Markgröningen: Denkmalschutz · abgerufen am 01.11.2026
- 3Stadt Markgröningen: Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung (PDF) · abgerufen am 01.11.2026
- 4Liste der Kulturdenkmale Markgröningen (PDF, über die Stadt) · Ausdruck 08.12.2015 · abgerufen am 01.11.2026
- 5Zensus 2022, Gebäude: Baujahr (Mikrozensus-Klassen), Tabelle 3000G-1004 · Stichtag 15.05.2022 · abgerufen am 01.11.2026

