Fassadenanstrich in Asperg
An einer Fassade zeigt sich der Zustand eines Hauses zuerst: am Holz unter dem Dach, am Putz über dem Sockel, an den Stellen, wo der Regen anschlägt. Wir sehen uns Ihr Haus in Asperg genau an, sagen Ihnen, was jetzt nötig ist, und streichen mit einem System, das zum Untergrund passt.

Aus unseren Projekten: abblätternder Anstrich am Dachüberstand
Ist Ihre Fassade dran?
Diese Zeichen können Sie selbst prüfen, bevor Sie eine Besichtigung anfragen:
- Kreiden: Streichen Sie mit der flachen Hand über die Wand. Bleibt weißer Staub hängen, ist das Bindemittel der Farbe verbraucht.
- Risse: Breitere Risse oder Risse mit Abplatzungen sollten Sie ansehen lassen – auch feine Haarrisse sehen wir uns bei der Besichtigung an.
- Abblätternde Farbe: vor allem an Holz – Dachüberstand, Fensterläden, Giebelverkleidung.
- Grüner oder dunkler Belag: meist auf der Wetterseite oder hinter Büschen.
- Feuchte Stellen am Sockel: dort, wo Spritzwasser vom Boden an die Wand kommt.
Trifft mehreres zu, lohnt sich eine Besichtigung. Wir sagen Ihnen dann auch, was noch ein, zwei Jahre warten kann.
Gerüst und Sanierungsgebiete in Asperg
Ein Anstrich ist in der Regel verfahrensfrei – Ausnahmen sind unter anderem Kulturdenkmale, Gebiete mit Gestaltungs- oder Erhaltungssatzung und Sanierungsgebiete. In Asperg sind derzeit drei Punkte wichtig.
Sondernutzungssatzung · Änderung beschlossen am 27.05.2025
Gerüst auf dem Gehweg
Steht das Gerüst auf Gehweg oder Straße, braucht es eine Erlaubnis der Stadt. Die Asperger Satzung nennt für Gerüste keine Ausnahme: Der Antrag muss mit Ort, Art, Maß und Dauer rechtzeitig bei der Stadt eingehen; die Stadt kann eine Zeichnung oder Beschreibung verlangen.
Stadt Asperg: Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (PDF)Sanierungsgebiet · Gemeinderatsbeschluss vom 20.10.2026
Markgröninger Straße/Gartenstraße
Der Gemeinderat hat am 20.10.2026 die Satzung für das rund 1,9 Hektar große Sanierungsgebiet beschlossen. Darin ist vorgesehen, dass die Genehmigungspflichten nach § 144 Baugesetzbuch gelten. Ob die Satzung schon gilt und ob Ihr Grundstück dazugehört, sagt Ihnen die Stadt.
Stadt Asperg: Satzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes „Markgröninger Straße/Gartenstraße“ (PDF)Untersuchungsgebiet · Beschluss vom 28.04.2026
Bahnhofstraße II
Für den Bereich rund um die Bahnhofstraße hat der Gemeinderat vorbereitende Untersuchungen für ein weiteres Sanierungsgebiet beschlossen. Ob und wann dort ein Gebiet festgelegt wird, entscheidet der Gemeinderat; aktuelle Auskunft gibt die Stadt.
Stadt Asperg: Sanierungsgebiet „II Bahnhofstraße“ – vorbereitende Untersuchungen
Wer die Erlaubnis für das Gerüst beantragt, legen wir vor Auftragsbeginn gemeinsam fest – und planen die Vorlaufzeit der Stadt ein. Einen Antrag im Sanierungsgebiet stellen Sie als Eigentümer; Angaben zu Material, Farbton und Ablauf aus unserem Angebot können Sie beilegen.
Stand: November 2026. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft der Stadt bzw. der Baurechts- oder Denkmalbehörde.
Wer über die Fassade entscheidet
In Asperg stehen laut Statistischem Landesamt rund 2.900 Wohngebäude (Ende 2025). Wer über den Anstrich entscheidet, hängt vom Haus ab.
- Einfamilienhaus
- Gut 1.800 Häuser, knapp zwei Drittel. Sie entscheiden selbst; wir beraten Sie zu Farbe, Zeitpunkt und Umfang.
- Zweifamilienhaus
- Gut 440 Häuser. Wohnen zwei Parteien im Haus, stimmen wir Farbton und Termin mit beiden ab.
- Mehrfamilienhaus
- Rund 640 Häuser. Gehört das Haus einer Eigentümergemeinschaft, können Sie unser schriftliches Angebot der Gemeinschaft vorlegen.
- Eigentümergemeinschaft
- Laut Zensus 2022 gehört gut jedes fünfte Asperger Wohngebäude einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern, insgesamt 617. Die Besichtigung machen wir gern gemeinsam mit Verwaltung oder Beirat.
Holz gleich mitmachen

Dachüberstände, Fensterläden, Giebelverkleidungen und Gartentore leiden oft schneller als der Putz. Steht das Gerüst ohnehin, lohnt es sich, das Holz mitzumachen: anschleifen, kleine Schäden an der Oberfläche ausbessern, neu lackieren oder lasieren. Schäden am Holz selbst gehören in die Hand einer Zimmerei.
Was nötig ist, nehmen wir bei der Besichtigung mit auf, damit es im Angebot steht und nicht hinterher dazukommt. Aufbau und Zahl der Anstriche richten sich nach Untergrund und Herstellerangabe – an Holz wie an Putz.
Fragen zum Fassadenanstrich in Asperg
- Brauche ich in Asperg eine Erlaubnis, wenn das Gerüst auf dem Gehweg steht?
- Ja. Steht das Gerüst auf Gehweg oder Straße, braucht es eine Erlaubnis der Stadt; die Asperger Satzung nennt für Gerüste keine Ausnahme. Der Antrag mit Ort, Art, Maß und Dauer muss rechtzeitig bei der Stadt sein. Wer ihn stellt, legen wir vor Auftragsbeginn gemeinsam fest.
- Mein Haus liegt an der Markgröninger Straße. Muss ich vor dem Anstrich etwas beachten?
- Der Gemeinderat hat am 20.10.2026 die Satzung für das Sanierungsgebiet „Markgröninger Straße/Gartenstraße“ beschlossen; darin sind Genehmigungspflichten nach § 144 Baugesetzbuch vorgesehen. Ob die Satzung schon gilt, ob Ihr Haus im Gebiet liegt und ob Ihr Anstrich darunterfällt, sagt Ihnen die Stadt.
- Wir sind eine Eigentümergemeinschaft. Wie läuft das ab?
- Wir sehen uns die Fassade an, gern gemeinsam mit Hausverwaltung oder Beirat. Unser schriftliches Angebot können Sie der Eigentümergemeinschaft vorlegen. Nach dem Beschluss stimmen wir den Termin mit der Verwaltung ab.
- Lohnt es sich, den Dachüberstand mitstreichen zu lassen?
- Meist ja, wenn das Gerüst ohnehin steht – vor allem, wenn die Farbe am Holz schon abblättert. Ob es nötig ist, sehen wir bei der Besichtigung.
Fassaden in der Nachbarschaft
rund 7 km Fahrstrecke, nordwestlich von Ludwigsburg
Fassadenanstrich in Tamm
Nachbar im Norden, am Nordfuß des Hohenaspergs.
rund 9 km Fahrstrecke, westlich von Ludwigsburg
Fassadenanstrich in Markgröningen
Nachbar im Westen, mit Gesamtanlage in der Altstadt.
rund 5 km Fahrstrecke, südlich von Ludwigsburg
Fassadenanstrich in Kornwestheim
Gleich hinter Möglingen, mit Gestaltungssatzung im Alten Ortskern.
Quellen
Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf diese Quellen. Regeln und Zahlen können sich ändern – maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung. Inhaltlich geprüft am 01.11.2026.
- 1Stadt Asperg: Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (PDF) · Änderung beschlossen am 27.05.2025 · abgerufen am 01.11.2026
- 2Stadt Asperg: Satzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes „Markgröninger Straße/Gartenstraße“ (PDF) · Gemeinderatsbeschluss vom 20.10.2026 · abgerufen am 01.11.2026
- 3Stadt Asperg: Sanierungsgebiet „II Bahnhofstraße“ – vorbereitende Untersuchungen · Beschluss vom 28.04.2026 · abgerufen am 01.11.2026
- 4Statistisches Landesamt Baden-Württemberg: Wohngebäudebestand, Einfamilienhausanteil im Gemeindevergleich, Tabelle 31231-0003 · Stichtag 31.12.2025 · abgerufen am 01.11.2026
- 5Zensus 2022, Gebäude: Eigentumsform des Gebäudes, Tabelle 3000G-1007 · Stichtag 15.05.2022 · abgerufen am 01.11.2026

