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Fassadenanstrich in Vaihingen an der Enz

In Vaihingen an der Enz ist die Fassadenfarbe an vielen Häusern nicht allein Geschmackssache. In der Altstadt braucht ein neuer Farbton eine Genehmigung, im Stadtkern, in Roßwag und in Gündelbach gibt eine Farbkartei den Rahmen vor.

Wir zeigen Ihnen, welche Regeln die Stadt für Ihr Gebiet veröffentlicht hat, legen auf Wunsch eine Musterfläche an und beginnen erst, wenn die nötigen Genehmigungen vorliegen.

Welche Regeln gelten wo?

Bevor wir über Farbtöne reden, klären wir, wo Ihr Haus steht. Davon hängt ab, wer mitentscheidet und welche Farben in Frage kommen. Ein Anstrich ist in der Regel verfahrensfrei – in diesen Gebieten gelten aber Ausnahmen. Wie Kenntnisgabe und Anzeige heute ablaufen, sagt Ihnen die Stadt.

Den Antrag stellt immer der Eigentümer. Für Kulturdenkmale im übrigen Stadtgebiet gilt das Denkmalschutzgesetz, in anderen Wohngebieten können Bebauungspläne Vorgaben enthalten.

Stand: November 2026. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft der Stadt bzw. der Baurechts- oder Denkmalbehörde.

Altstadt: erst der Befund, dann die Farbe

Fachwerkfassade mit hellen Gefachen und rot gestrichenen Fenstern
Symbolbild

Das klingt strenger, als es meist ist. Die Gesamtanlagensatzung sagt auch: Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die Veränderung das Bild der Altstadt nur unerheblich beeinträchtigt. Die Stadt kann sie mit Auflagen verbinden, etwa zu Material oder Farbton.

Wie man zu einem guten Farbton kommt, beschreibt die Gestaltungssatzung für den Stadtkern selbst: „finden statt erfinden“. Sie empfiehlt, zuerst nach älteren Farbfassungen unter dem heutigen Anstrich zu suchen. Ob dafür eine restauratorische Untersuchung nötig ist, entscheidet die Denkmalbehörde; sie wird von Restauratorinnen und Restauratoren durchgeführt. Gibt es keinen brauchbaren Befund, empfiehlt die Satzung einen Farbentwurf für die Hauptfläche und für Klappläden, Putzfaschen, Dachrinnen und Türen – abgestimmt auf die Nachbarhäuser.

Wir unterstützen Sie mit Angaben zu Material, Farbton und Ablauf – zum Beispiel im Angebot –, die Sie Ihrem Antrag beilegen können.

Roßwag und Gündelbach: zwei Ortskerne, zwei Satzungen

Beide Stadtteile haben einen alten Kern mit eigener Gestaltungssatzung und eigener Farbkartei. Die Unterschiede liegen im Detail.

Roßwag (seit 2001)

  • Haufendorf mit dicht stehenden Häusern, im Dorfkern überwiegen Fachwerkbauten des 17. und 18. Jahrhunderts.
  • Bei der Farbe zählen das ganze Straßenbild, Kulturdenkmale und die direkten Nachbarhäuser.
  • Die Satzung zählt ausdrücklich auch „Instandsetzungsarbeiten – nur äußere Farbgebung –“ zu den anzeigepflichtigen Arbeiten. Fragen Sie deshalb auch vor einem reinen Auffrischungsanstrich kurz bei der Stadt nach.

Gündelbach (seit 2015)

  • Rund die Hälfte der Bausubstanz im alten Dorfkern sind laut Satzung landwirtschaftliche Gebäude der Weinbaugemeinde.
  • Laut Begründung sind helle bis mittlere Erdtöne ortstypisch; reines Weiß in der Fläche und grelle Farben passen nicht.
  • Eine neue Farbgebung geben Sie der Stadt vorher in Kenntnis. Bloße Instandsetzung ist davon ausgenommen.

Was beide Satzungen gemeinsam verlangen

  • Alle Hausseiten, die man von einem Standort aus sieht, bekommen die gleiche Farbe oder Farbkombination.
  • An den Häusern, die die Satzungen kennzeichnen, bleibt das Fachwerk sichtbar.
  • Strukturputze mit Rillen, Kringeln oder Blättern sind nicht zulässig.
  • Ein Sockel wird nur farblich abgesetzt, wenn die Fassade dort einen Versatz hat.

Die Satzungen nennen ausdrücklich auch den ausführenden Unternehmer. Wir halten uns deshalb an die Farbkartei – und sagen Ihnen offen, wenn ein Wunschton nicht hineinpasst.

So läuft ein Fassadenanstrich in der Altstadt ab

  1. Schritt 1: Besichtigung

    Wir sehen uns Fassade, Putz, Altanstrich, Fachwerk und Fensterläden an. Besichtigung und Angebot sind kostenlos.

  2. Schritt 2: Befund klären

    Ob eine restauratorische Untersuchung nötig ist, entscheidet die Denkmalbehörde; sie wird von Restauratorinnen und Restauratoren durchgeführt.

  3. Schritt 3: Farbton und Angebot

    Wir schlagen Hauptfarbe und Nebentöne vor, passend zur Farbkartei und zu den Nachbarhäusern. Das schriftliche Angebot enthält Material- und Farbangaben und alle Kosten. Auf Wunsch legen wir eine Musterfläche an.

  4. Schritt 4: Antrag

    Den Antrag stellen Sie als Eigentümer bei der unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt. Die Angaben zu Material, Farbton und Ablauf aus unserem Angebot können Sie beilegen.

  5. Schritt 5: Genehmigung abwarten

    Erst wenn sie vorliegt, stimmen wir den Termin mit Ihnen ab – Auflagen bauen wir ein.

  6. Schritt 6: Gerüst

    Steht das Gerüst auf Gehweg oder Straße, braucht es eine Erlaubnis der Stadt. Wer sie beantragt, legen wir vor Auftragsbeginn gemeinsam fest – und planen die Vorlaufzeit der Stadt ein.

  7. Schritt 7: Ausführung und Abnahme

    Reinigen, ausbessern, grundieren, streichen – Aufbau und Zahl der Anstriche richten sich nach Untergrund und Herstellerangabe. Kommt dabei Unerwartetes zum Vorschein, etwa alte Malereien, unterbrechen wir und informieren Sie; die Denkmalbehörde muss dann benachrichtigt werden. Zum Schluss gehen wir die Fassade mit Ihnen ab.

Gerüst in engen Gassen

In der Altstadt steht das Gerüst oft direkt auf dem Gehweg oder in der Gasse. Das ist eine Sondernutzung, für die die Stadt eine Erlaubnis erteilt; Gerüste sind in ihrer Satzung ausdrücklich aufgeführt. Den Antrag stellt man bei der Stadtverwaltung.

Quelle: Stadt Vaihingen an der Enz: Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (PDF)

Fassadenanstrich vom Malermeister

Ein guter Fassadenanstrich beginnt mit der Frage, was schon auf der Wand ist. Alter Kalkputz und Fachwerk brauchen andere Farben als ein Kunstharzputz aus den Siebzigern, und Holz braucht wieder einen eigenen Anstrich. Wir wählen das System passend zum Untergrund und reinigen und bessern vorher aus.

Putz- und Anstricharbeiten an Fachwerk und alten Bauteilen gehören zu unseren Restaurierungsarbeiten; Schäden am Holz selbst gehören in die Hand einer Zimmerei.

Alles zum Fassadenanstrich

Fragen zum Fassadenanstrich in Vaihingen

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Quellen

Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf diese Quellen. Regeln und Zahlen können sich ändern – maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung. Inhaltlich geprüft am 01.11.2026.

  1. 1Stadt Vaihingen an der Enz: Satzung zum Schutz der Gesamtanlage „Altstadt Vaihingen an der Enz“ (PDF) · in Kraft seit 21.10.2022 · abgerufen am 01.11.2026
  2. 2Stadt Vaihingen an der Enz: Gestaltungssatzung für den Stadtkern, 2. Änderung (PDF) · in Kraft seit 22.10.2009 · abgerufen am 01.11.2026
  3. 3Stadt Vaihingen an der Enz: Gestaltungssatzung für den Kernbereich Roßwag (PDF) · in Kraft seit 06.09.2001 · abgerufen am 01.11.2026
  4. 4Stadt Vaihingen an der Enz: Gestaltungssatzung für den Kernbereich des Stadtteils Gündelbach (PDF) · in Kraft seit 22.01.2015 · abgerufen am 01.11.2026
  5. 5Stadt Vaihingen an der Enz: Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (PDF) · geändert am 23.05.2001 · abgerufen am 01.11.2026
  6. 6Stadt Vaihingen an der Enz: Denkmalschutz · abgerufen am 01.11.2026