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Restaurierung in Besigheim

Fachwerk, Putz, Gesimse, Fenster und Läden prägen die Besigheimer Altstadt. An genau diesen Bauteilen übernehmen wir die Maler- und Lackierarbeiten, wenn sie in die Jahre gekommen sind: behutsam, mit Materialien, die zum Haus passen, und so, wie es die Genehmigung vorgibt.

Was an Ihrem Haus sinnvoll ist, besprechen wir nach einem genauen Blick auf den Bestand.

„Weiter vom historischen Hausbestand des 16./17. Jh. mit seiner typischen Staffelung der Dach- und Giebelflächen, mit seinen Fachwerk- und Putzfassaden, die ein anschauliches Bild einer ehem. Oberamts- und Wengerterstadt in ihrer ortsspezifischen Spornlage vermitteln.“

Verordnung über die Gesamtanlage „Altstadt Besigheim“ vom 16. März 1983, § 3 Abs. 2

So beschreibt die Verordnung, was das Bild der Altstadt prägt – neben Burgtürmen, Steinhaus, Stadtkirche, Rathaus und Oberamt auch Stadtmauerreste, Stützmauern und Treppen.

Die Bauteile, auf die es ankommt

Die Verordnung nennt sie einzeln – und genau dort setzen unsere Arbeiten an.

Fachwerk und Gefache
Holz und Gefache bekommen Anstriche, die zum vorhandenen Material passen – welche, richtet sich nach Untergrund und Herstellerangabe. Was erhalten werden kann, bleibt. Schäden am Holz selbst gehören in die Hand einer Zimmerei.
Fenster, Läden und Gewände
Fenster und Läden bestimmen das Gesicht eines Hauses. Wo es geht, arbeiten wir Holzläden und Rahmen auf, statt sie zu ersetzen, und legen Farbton und Lasur vorher mit Ihnen fest.
Putz und Laibungen
Ausbessern statt abschlagen: Risse und Fehlstellen schließen wir mit Material, das zum Bestand passt. An Laibungen und Fensterbänken achten wir auf saubere Anschlüsse, damit dort kein Wasser stehen bleibt.
Gesimse und Traufe
Holz unter dem Dach und an Gesimsen bekommt Wetter und Sonne zuerst ab. Lose Farbe kommt herunter, dann wird im vorher festgelegten Farbton neu gestrichen. Ist das Holz selbst beschädigt, gehört das zuerst in die Hand einer Zimmerei.

Zwei Schutzebenen – zwei verschiedene Fragen

In der Besigheimer Altstadt kann ein Haus auf zwei Arten geschützt sein. Für Ihre Planung lohnt es sich, beides vorher zu klären.

Verwitterter, geschlossener Holzladen in einer Fachwerkwand mit grau und rot gefassten Balken
Symbolbild

Zuständig ist für Besigheim die untere Denkmalschutzbehörde im Landratsamt Ludwigsburg. Den Antrag stellen Sie als Eigentümer bei der Stadt Besigheim im Rathaus am Marktplatz; ob Ihr Haus ein Einzeldenkmal ist, erfahren Sie dort.

Stand: November 2026. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft der Stadt bzw. der Baurechts- oder Denkmalbehörde.

Alt ist in Besigheim nicht nur die Altstadt

Weiß gestrichene Kante mit abgeplatzten Stellen im alten Anstrich, Nahaufnahme
Aus unseren Projekten: abgeplatzter Altanstrich vor dem Ausbessern

Laut Zensus 2022 stehen in Besigheim 280 Gebäude mit Wohnraum aus der Klasse „vor 1919“ und weitere 246 aus der Klasse 1919-1949 – zusammen etwa jedes sechste Wohnhaus der Stadt.

Nicht jedes davon ist ein Denkmal. Aber fast jedes hat Bauteile, bei denen sich ein zweiter Blick lohnt, bevor man sie ersetzt: alte Kastenfenster, Holzläden, Kalkputz oder eine Haustür mit Gewände. Oft reicht es, den alten Anstrich sorgfältig abzunehmen und neu aufzubauen.

So läuft ein Auftrag an einem geschützten Haus ab

  1. Schritt 1: Besichtigung

    Wir sehen uns Putz, Anstriche, Holzteile und Fenster an. Auf Wunsch fotografieren wir den Zustand vorher.

  2. Schritt 2: Schriftliches Angebot

    Mit Angaben zu Material, Farbton und Ablauf – so, dass Sie es Ihrem Antrag beilegen können.

  3. Schritt 3: Antrag – durch Sie als Eigentümer

    Sie reichen ihn bei der Stadt Besigheim ein. Laut Antragsformular kann die Behörde weitere Unterlagen verlangen oder einen Ortstermin ansetzen. Ob eine restauratorische Untersuchung nötig ist, entscheidet die Denkmalbehörde – sie wird von Restauratorinnen und Restauratoren durchgeführt.

  4. Schritt 4: Musterfläche auf Wunsch

    Wo es um Farbton, Putzstruktur oder Lasur geht, zeigen wir die Wirkung zuerst auf einer kleinen Fläche.

  5. Schritt 5: Ausführen

    Erst, wenn die Genehmigung vorliegt. Kommt bei den Arbeiten Unerwartetes zum Vorschein, etwa alte Malereien, unterbrechen wir und informieren Sie; die Denkmalbehörde muss dann benachrichtigt werden.

  6. Schritt 6: Fotos vorher und nachher

    Auf Wunsch halten wir den Zustand vor und nach den Arbeiten in Fotos fest.

Fragen zu alten Häusern in Besigheim

Woran erkenne ich, ob mein Haus in Besigheim ein Kulturdenkmal ist?
Fragen Sie bei der Stadt Besigheim oder bei der unteren Denkmalschutzbehörde im Landratsamt Ludwigsburg nach. Gut zu wissen: Ein Gebäude ist Kulturdenkmal, weil es die Eigenschaften dafür hat – nicht erst durch einen Bescheid. Auch ohne Eintrag in einer Liste kann es also geschützt sein. Verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
Dürfen wir schon anfangen, während der Antrag läuft?
Nein. Auf dem Antragsformular steht ausdrücklich, dass erst nach Erteilung der Genehmigung begonnen werden darf. Den Termin für die Arbeiten legen wir deshalb erst fest, wenn die Genehmigung vorliegt.
Gilt der Altstadt-Schutz auch in Ottmarsheim?
Die Gesamtanlage umfasst nur die Altstadt von Besigheim. Einzelne Kulturdenkmale kann es aber überall geben – auch in Ottmarsheim. Eine kurze Nachfrage bei der Behörde schafft Klarheit.
Was passiert, wenn an einem Haus in der Altstadt vor der Genehmigung gearbeitet wurde?
Die Verordnung erlaubt der Behörde, die Wiederherstellung des geschützten Bildes anzuordnen, wenn die Veränderung nicht genehmigungsfähig ist. Deshalb gilt: erst die Genehmigung, dann die Arbeiten.

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