Restaurierung in Besigheim
Fachwerk, Putz, Gesimse, Fenster und Läden prägen die Besigheimer Altstadt. An genau diesen Bauteilen übernehmen wir die Maler- und Lackierarbeiten, wenn sie in die Jahre gekommen sind: behutsam, mit Materialien, die zum Haus passen, und so, wie es die Genehmigung vorgibt.
Was an Ihrem Haus sinnvoll ist, besprechen wir nach einem genauen Blick auf den Bestand.
„Weiter vom historischen Hausbestand des 16./17. Jh. mit seiner typischen Staffelung der Dach- und Giebelflächen, mit seinen Fachwerk- und Putzfassaden, die ein anschauliches Bild einer ehem. Oberamts- und Wengerterstadt in ihrer ortsspezifischen Spornlage vermitteln.“
So beschreibt die Verordnung, was das Bild der Altstadt prägt – neben Burgtürmen, Steinhaus, Stadtkirche, Rathaus und Oberamt auch Stadtmauerreste, Stützmauern und Treppen.
Die Bauteile, auf die es ankommt
Die Verordnung nennt sie einzeln – und genau dort setzen unsere Arbeiten an.
- Fachwerk und Gefache
- Holz und Gefache bekommen Anstriche, die zum vorhandenen Material passen – welche, richtet sich nach Untergrund und Herstellerangabe. Was erhalten werden kann, bleibt. Schäden am Holz selbst gehören in die Hand einer Zimmerei.
- Fenster, Läden und Gewände
- Fenster und Läden bestimmen das Gesicht eines Hauses. Wo es geht, arbeiten wir Holzläden und Rahmen auf, statt sie zu ersetzen, und legen Farbton und Lasur vorher mit Ihnen fest.
- Putz und Laibungen
- Ausbessern statt abschlagen: Risse und Fehlstellen schließen wir mit Material, das zum Bestand passt. An Laibungen und Fensterbänken achten wir auf saubere Anschlüsse, damit dort kein Wasser stehen bleibt.
- Gesimse und Traufe
- Holz unter dem Dach und an Gesimsen bekommt Wetter und Sonne zuerst ab. Lose Farbe kommt herunter, dann wird im vorher festgelegten Farbton neu gestrichen. Ist das Holz selbst beschädigt, gehört das zuerst in die Hand einer Zimmerei.
Zwei Schutzebenen – zwei verschiedene Fragen
In der Besigheimer Altstadt kann ein Haus auf zwei Arten geschützt sein. Für Ihre Planung lohnt es sich, beides vorher zu klären.
Gesamtanlage · in Kraft seit 17.03.1983
Die Altstadt als Ganzes
Geschützt ist das Bild der Altstadt – aus den Gassen heraus ebenso wie von außerhalb gesehen. Genehmigen lassen müssen Sie vor allem Veränderungen, die man von außen sieht: an Putz und Farbe, an Fenstern, Läden, Türen und Gesimsen. Die Genehmigung kann mit Auflagen verbunden sein.
Verordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart über die Gesamtanlage „Altstadt Besigheim“ vom 16. März 1983, GBl. 1983 Nr. 6, S. 157 f. (PDF)Kulturdenkmal
Das einzelne Haus
Viele Häuser sind zusätzlich selbst ein Kulturdenkmal; die Denkmalliste nennt in der Altstadt zahlreiche Wohnhäuser aus dem 15. bis 17. Jahrhundert. Ein Kulturdenkmal darf nur mit Genehmigung in seinem Erscheinungsbild beeinträchtigt werden – das kann mehr umfassen als die Ansicht von der Straße.
Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg, § 8 Allgemeiner Schutz von Kulturdenkmalen

Zuständig ist für Besigheim die untere Denkmalschutzbehörde im Landratsamt Ludwigsburg. Den Antrag stellen Sie als Eigentümer bei der Stadt Besigheim im Rathaus am Marktplatz; ob Ihr Haus ein Einzeldenkmal ist, erfahren Sie dort.
Stand: November 2026. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft der Stadt bzw. der Baurechts- oder Denkmalbehörde.
Alt ist in Besigheim nicht nur die Altstadt

Laut Zensus 2022 stehen in Besigheim 280 Gebäude mit Wohnraum aus der Klasse „vor 1919“ und weitere 246 aus der Klasse 1919-1949 – zusammen etwa jedes sechste Wohnhaus der Stadt.
Nicht jedes davon ist ein Denkmal. Aber fast jedes hat Bauteile, bei denen sich ein zweiter Blick lohnt, bevor man sie ersetzt: alte Kastenfenster, Holzläden, Kalkputz oder eine Haustür mit Gewände. Oft reicht es, den alten Anstrich sorgfältig abzunehmen und neu aufzubauen.
So läuft ein Auftrag an einem geschützten Haus ab
Schritt 1: Besichtigung
Wir sehen uns Putz, Anstriche, Holzteile und Fenster an. Auf Wunsch fotografieren wir den Zustand vorher.
Schritt 2: Schriftliches Angebot
Mit Angaben zu Material, Farbton und Ablauf – so, dass Sie es Ihrem Antrag beilegen können.
Schritt 3: Antrag – durch Sie als Eigentümer
Sie reichen ihn bei der Stadt Besigheim ein. Laut Antragsformular kann die Behörde weitere Unterlagen verlangen oder einen Ortstermin ansetzen. Ob eine restauratorische Untersuchung nötig ist, entscheidet die Denkmalbehörde – sie wird von Restauratorinnen und Restauratoren durchgeführt.
Schritt 4: Musterfläche auf Wunsch
Wo es um Farbton, Putzstruktur oder Lasur geht, zeigen wir die Wirkung zuerst auf einer kleinen Fläche.
Schritt 5: Ausführen
Erst, wenn die Genehmigung vorliegt. Kommt bei den Arbeiten Unerwartetes zum Vorschein, etwa alte Malereien, unterbrechen wir und informieren Sie; die Denkmalbehörde muss dann benachrichtigt werden.
Schritt 6: Fotos vorher und nachher
Auf Wunsch halten wir den Zustand vor und nach den Arbeiten in Fotos fest.
Fragen zu alten Häusern in Besigheim
- Woran erkenne ich, ob mein Haus in Besigheim ein Kulturdenkmal ist?
- Fragen Sie bei der Stadt Besigheim oder bei der unteren Denkmalschutzbehörde im Landratsamt Ludwigsburg nach. Gut zu wissen: Ein Gebäude ist Kulturdenkmal, weil es die Eigenschaften dafür hat – nicht erst durch einen Bescheid. Auch ohne Eintrag in einer Liste kann es also geschützt sein. Verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
- Dürfen wir schon anfangen, während der Antrag läuft?
- Nein. Auf dem Antragsformular steht ausdrücklich, dass erst nach Erteilung der Genehmigung begonnen werden darf. Den Termin für die Arbeiten legen wir deshalb erst fest, wenn die Genehmigung vorliegt.
- Gilt der Altstadt-Schutz auch in Ottmarsheim?
- Die Gesamtanlage umfasst nur die Altstadt von Besigheim. Einzelne Kulturdenkmale kann es aber überall geben – auch in Ottmarsheim. Eine kurze Nachfrage bei der Behörde schafft Klarheit.
- Was passiert, wenn an einem Haus in der Altstadt vor der Genehmigung gearbeitet wurde?
- Die Verordnung erlaubt der Behörde, die Wiederherstellung des geschützten Bildes anzuordnen, wenn die Veränderung nicht genehmigungsfähig ist. Deshalb gilt: erst die Genehmigung, dann die Arbeiten.
Weitere Altstädte in der Nähe
rund 8 km Fahrstrecke, nordwestlich von Ludwigsburg
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Mit einer Altstadt, die ebenfalls als Gesamtanlage geschützt ist.
Quellen
Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf diese Quellen. Regeln und Zahlen können sich ändern – maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung. Inhaltlich geprüft am 01.11.2026.
- 1Verordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart über die Gesamtanlage „Altstadt Besigheim“ vom 16. März 1983, GBl. 1983 Nr. 6, S. 157 f. (PDF) · in Kraft seit 17.03.1983 · abgerufen am 01.11.2026
- 2Liste der Kulturdenkmale in Besigheim – Wikipedia · abgerufen am 01.11.2026
- 3Landratsamt Ludwigsburg: Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung (Formular, auf besigheim.de) · abgerufen am 01.11.2026
- 4Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen (Blatt „Gebäude“, Besigheim) · Stichtag 15.05.2022 · abgerufen am 01.11.2026
- 5Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg, § 8 Allgemeiner Schutz von Kulturdenkmalen · abgerufen am 01.11.2026

