Zum Inhalt springen
Freigelegte Fachwerkständer aus verwittertem Holz, dazwischen Ausfachungen aus Ziegel und altem Putz

Restaurierung im Altbau in Bietigheim-Bissingen

Manche Fachwerkhäuser in der Bietigheimer Altstadt sind fast fünfhundert Jahre alt – das Hornmoldhaus etwa wurde 1535/36 gebaut. Damit solche Häuser weitere Jahrhunderte überstehen, braucht es keine schnelle Renovierung, sondern Handwerk, das die alten Materialien versteht.

Wir setzen Putz, Holzteile und Anstrich so instand, dass Feuchtigkeit wieder heraus kann – Schritt für Schritt mit Ihnen abgesprochen und so, wie es die Denkmalbehörde genehmigt hat.

Symbolbild

Was die Bietigheimer Altstadt ausmacht

Wer durch die Altstadt geht, sieht vor allem Ackerbürgerhäuser mit Fachwerk über einem gemauerten Erdgeschoss, mit dem Giebel zur Straße und steilen Satteldächern. So beschreibt es die Verordnung, mit der das Regierungspräsidium die „Altstadt Bietigheim“ 1982 als Gesamtanlage unter Denkmalschutz gestellt hat. Dazwischen stehen die Pfarrkirche, der Pulverturm, das Rathaus und das Hornmoldhaus, dessen Innenausmalungen aus der Renaissance bis heute erhalten sind.

Geschützt ist nicht nur der Blick in die Gassen, sondern auch der Blick von außen, etwa auf die Häuserreihe über der Metter. Für eine Restaurierung bedeutet das: Gemauertes Erdgeschoss, Holzfachwerk, Ausfachung und Kalkputz reagieren unterschiedlich auf Feuchtigkeit. Ein Anstrich, der auf modernem Mauerwerk gut funktioniert, kann auf einem Fachwerkgiebel Schaden anrichten.

Heller Kirchturm mit Turmuhr und Laterne in der Altstadt von Bietigheim-Bissingen, daneben ein Haus mit roten Fensterläden
Bietigheim-Bissingen – Ortsansicht. Foto: Pexels

„Sie sind eingebettet in eine Vielfalt des historischen Hausbestandes, zumeist Ackerbürgerhäuser mit Fachwerk über gemauertem Erdgeschoss und in Giebelstellung zur Straße stehend.“

Verordnung über die Gesamtanlage „Altstadt Bietigheim“, § 3

Gemeint sind die Bauten, die das Bild prägen: Torturm, Pulverturm, Pfarrkirche, Rathaus, Hornmoldhaus, ehemaliges Schloss und Kelter. Wer ein solches Haus besitzt, besitzt einen Teil dieses Bildes.

Kulturdenkmal oder Gesamtanlage: Was gilt für Ihr Haus?

Ob Sie eine Genehmigung brauchen und wofür, hängt davon ab, wie Ihr Haus geschützt ist. Das Merkblatt der Stadt unterscheidet zwei Fälle.

Ihr Haus ist ein Kulturdenkmal

  • Grundsätzlich braucht jede Veränderung eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung – außen wie innen
  • Das Merkblatt nennt ausdrücklich Reparaturen am Mauerwerk oder Fachwerk, neuen Putz, neue Anstriche und Fenstererneuerungen
  • Auch Instandsetzungen im Inneren zählen dazu

Ihr Haus liegt in der Gesamtanlage

  • Eine Genehmigung ist nur nötig, wenn sich das äußere Erscheinungsbild ändert
  • Die Verordnung nennt dafür unter anderem Putz und Farbe, Fenster mit Umrahmungen und Läden, Türen, Gesimse und Dachdeckung
  • Entscheidend ist, ob man die Änderung von der Straße oder von außerhalb der Altstadt sieht

Was man am Kachelschen Haus lernen kann

Wie heikel Fachwerk ist, zeigt ein Haus mitten in der Altstadt. Das „Kachelsche Haus“ in der Schieringer Straße wurde 1536/37 gebaut und in den 1980er-Jahren schon einmal saniert. Von 2022 bis 2024 hat die Bietigheimer Wohnbau Fehler dieser Sanierung behoben. Nach dem Bericht der Stuttgarter Zeitung hatte man damals versucht, Feuchtigkeit ganz vom Holz fernzuhalten – dabei arbeitet Holz und muss Feuchtigkeit auch wieder abgeben können.

Die Hauptaufgabe war deshalb das Fachwerk außen, vor allem auf der Wetterseite. Innen wurde vorher jeder Raum begutachtet, damit keine Leitung durch Malereien aus der Renaissance gelegt wird. 2025 gab es dafür eine Anerkennung der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fachwerkstädte.

Für uns steckt darin der wichtigste Grundsatz bei jedem Fachwerkhaus: Feuchtigkeit muss wieder heraus können. Deshalb setzen wir auf Materialien, die zum Bestand passen, und versiegeln Holz und Putz nicht mit dichten Beschichtungen.

Alles zu unseren Restaurierungsarbeiten

So bereiten wir die Arbeiten mit Ihnen vor

  1. Schritt 1: Ansehen

    Bei der kostenlosen Besichtigung sehen wir uns Putz, Holzteile, Fenster und Anstrich mit Ihnen an. Auf Wunsch machen wir Fotos vom Zustand vorher – mindestens ein aktuelles Foto verlangt das Antragsformular der Stadt ohnehin. Schäden am Holz gehören in die Hand einer Zimmerei.

  2. Schritt 2: Schriftliches Angebot

    Darin stehen Material, Farbton und Ablauf – so konkret, wie es das Merkblatt der Stadt für die Beschreibung einer Maßnahme vorsieht, zum Beispiel Putz mit Mineralputz ausbessern und Anstrich im Farbton mit Nummer. Ein Handwerkerangebot nennt das Merkblatt ausdrücklich als Anlage.

  3. Schritt 3: Ihr Antrag

    Den Antrag stellen Sie als Eigentümer bei der Stadt; unser Angebot können Sie beilegen. Bei umfangreichen Maßnahmen empfiehlt die Stadt, einen Architekten mit dem Antrag zu beauftragen.

  4. Schritt 4: Musterfläche auf Wunsch

    Wenn Sie den Farbton vorher am Haus sehen möchten, legen wir eine Musterfläche an.

  5. Schritt 5: Ausführen, erst nach Genehmigung

    Wir arbeiten nach den Auflagen der Genehmigung. Aufbau und Zahl der Anstriche richten sich nach Untergrund und Herstellerangabe. Kommt bei den Arbeiten Unerwartetes zum Vorschein, etwa alte Malereien, unterbrechen wir und informieren Sie; die Denkmalbehörde muss dann benachrichtigt werden. Auf Wunsch gibt es Fotos vom Zustand nachher.

Fragen zur Restaurierung in Bietigheim-Bissingen

Brauche ich für einen neuen Anstrich meines Fachwerkhauses in der Altstadt eine Genehmigung?
In der Regel ja. Ist Ihr Haus ein Kulturdenkmal, braucht laut Merkblatt der Stadt jeder neue Anstrich eine Genehmigung. Liegt es in der Gesamtanlage, gilt das, sobald sich Farbe oder Putz sichtbar verändern. Den Antrag stellen Sie als Eigentümer bei der Stadt Bietigheim-Bissingen; verbindlich ist deren Auskunft.
Wer ist in Bietigheim-Bissingen für Denkmalfragen zuständig?
Die Stadt selbst: Das Amt für Stadtentwicklung und Baurecht ist untere Denkmalschutzbehörde, auch für Ingersheim und Tamm. Für gestalterische Fragen nennt das Merkblatt zusätzlich die Ortsbildpflege im Hochbauamt.
Darf ich schon anfangen, während der Antrag läuft?
Nein. Laut Merkblatt darf erst nach Erteilung der Genehmigung begonnen werden; wer vorher anfängt, handelt ordnungswidrig. Planen Sie die Zeit für die Genehmigung deshalb vor dem Termin für das Gerüst ein.
Gilt das auch für Häuser in Bissingen, Metterzimmern oder Untermberg?
Die Gesamtanlage umfasst nur die Altstadt Bietigheim. In den anderen Stadtteilen kann aber ein einzelnes Haus ein Kulturdenkmal sein – dann gelten dieselben Regeln. Die Stadt hat für Bissingen, Metterzimmern und Untermberg eigene Ansprechpartner.

Restaurierung in der Nachbarschaft

  • rund 9 km Fahrstrecke, westlich von Ludwigsburg

    Restaurierungsarbeiten in Markgröningen

    Südwestlicher Nachbar, die Altstadt steht seit 1984 als Gesamtanlage unter Schutz.

  • rund 15 km Fahrstrecke, nördlich von Ludwigsburg

    Restaurierungsarbeiten in Besigheim

    Nördlicher Nachbar mit einer Altstadt zwischen Enz und Neckar.

  • rund 7 km Fahrstrecke, nordwestlich von Ludwigsburg

    Tamm

    Für Tamm ist die Stadt Bietigheim-Bissingen ebenfalls untere Denkmalschutzbehörde.

Quellen

Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf diese Quellen. Regeln und Zahlen können sich ändern – maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung. Inhaltlich geprüft am 01.11.2026.

Stand: November 2026. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft der Stadt bzw. der Baurechts- oder Denkmalbehörde.

  1. 1Verordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart über die Gesamtanlage „Altstadt Bietigheim“ (PDF) · in Kraft seit 24.12.1982 · abgerufen am 01.11.2026
  2. 2Stadt Bietigheim-Bissingen: Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung mit Merkblatt (PDF) · abgerufen am 01.11.2026
  3. 3Stuttgarter Zeitung: Wohnbau saniert Fachwerkhäuser (27.05.2025) · abgerufen am 01.11.2026
  4. 4Wikipedia: Hornmoldhaus · abgerufen am 01.11.2026