
Fassadenanstrich in Besigheim
Eine Fassade in Besigheim ist selten nur eine Wand. In der Altstadt gehört sie zu einem geschützten Stadtbild, am Hang sieht man sie von weit her, und im Wohngebiet soll sie einfach lange gut aussehen.
Für alle drei Fälle planen wir mit Farbmuster und sauberer Vorbereitung – und rechnen die Vorlaufzeiten für Genehmigung und Gerüst von Anfang an mit ein.
Was die Altstadt-Verordnung für Ihren Anstrich heißt

Ein neuer Farbton zur Straße, ein anderer Putz oder neue Fensterläden sind in der Besigheimer Altstadt keine reine Geschmacksfrage. Seit 1983 steht sie als Gesamtanlage unter Denkmalschutz, und die Verordnung dazu nennt Verputz und Farbe ausdrücklich.
Die Genehmigung erteilt die untere Denkmalschutzbehörde im Landratsamt Ludwigsburg; den Antrag reichen Sie als Eigentümer bei der Stadt Besigheim ein. Die Stadt wird vor der Entscheidung gehört, und die Genehmigung kann mit Auflagen verbunden sein – etwa zu Farbton oder Material.
Die Verordnung sagt auch, wann die Genehmigung zu erteilen ist: wenn die Veränderung das Bild der Altstadt nur unerheblich oder nur vorübergehend beeinträchtigt. Deshalb lohnt es sich, Farbe und Putz sorgfältig auszuwählen und gut zu belegen. Begonnen wird erst, wenn die Genehmigung vorliegt.
„Genehmigungspflichtig sind insbesondere: […] die Veränderung der Dachdeckung, Gesimse, Türen, Türgewände, Fenster mit ihren Umrahmungen und Läden, Fenstergewände, des Verputzes und der Farbe der Gebäude, wenn diese Veränderungen vom öffentlichen Verkehrsraum oder von außerhalb der Gesamtanlage aus sichtbar sind.“
Die Verordnung des Regierungspräsidiums gilt für das abgegrenzte Gebiet der Altstadt. Ob Ihr Haus dazugehört, zeigt der Lageplan, den Stadt und Landratsamt bereithalten.
Auch die Rückseite zählt
Besigheim liegt auf einem Sporn über Enz und Neckar, und genau deshalb sieht man die Altstadt von vielen Seiten. Die Verordnung schützt ausdrücklich auch ihr äußeres Bild, so wie es sich von den umliegenden Stadtteilen und Hängen zeigt – von der Bietigheimer Straße, der Löchgauer Straße und der Hauptstraße, von Auf dem Kies und von der Bahnlinie aus.
Im Solarkataster von 2025 hebt die Stadt zwei Ansichten besonders hervor: den Blick von der Enz auf die Altstadt und den Merianblick von der Weinkanzel am Niedernberg.
Für Ihre Fassade bedeutet das: Auch eine Giebel- oder Rückseite, die zur Enz oder zum Hang zeigt, kann zum geschützten Bild gehören. Bei der Besichtigung sehen wir uns deshalb nicht nur die Straßenseite an, sondern jede Seite, die man von außen sieht. Auf Wunsch fotografieren wir den Zustand vorher – die Fotos können Sie Ihrem Antrag beilegen.
Von der Farbprobe bis zum Gerüst
Schritt 1: Bestand ansehen
Putz, Risse, alte Anstriche, Holzteile – an allen Seiten, die man von außen sieht. Auf Wunsch fotografieren wir den Zustand vorher.
Schritt 2: Farbe und Putz bemustern
Wir vergleichen Farbtöne direkt am Haus und legen auf Wunsch eine Musterfläche an. Aufbau und Zahl der Anstriche richten sich nach Untergrund und Herstellerangabe.
Schritt 3: Antrag – durch Sie als Eigentümer
Den Antrag stellen Sie bei der Stadt Besigheim. Wir unterstützen Sie mit Angaben zu Material, Farbton und Ablauf – zum Beispiel im Angebot –, die Sie Ihrem Antrag beilegen können. Laut Antragsformular kann die Behörde weitere Unterlagen verlangen oder einen Ortstermin ansetzen.
Schritt 4: Gerüst klären
Steht das Gerüst auf Gehweg oder Straße, braucht es eine Erlaubnis der Stadt; laut Satzung wird sie grundsätzlich einen Monat vor Beginn schriftlich beantragt. Wer sie beantragt, legen wir vor Auftragsbeginn gemeinsam fest – und planen die Vorlaufzeit der Stadt ein. In engen Gassen klären wir früh, wo das Gerüst stehen kann.
Schritt 5: Ausführen, wenn alles vorliegt
Reinigen, ausbessern, grundieren, streichen – und am Ende gemeinsam abnehmen.
Fassaden außerhalb der Altstadt
Die meisten Besigheimer Häuser stehen gar nicht in der Altstadt. Dort gilt die Verordnung nicht; ein Anstrich ist in der Regel verfahrensfrei – Ausnahmen sind etwa ein Kulturdenkmal oder eine Gestaltungs- oder Erhaltungssatzung. Fragen Sie im Zweifel vorher bei der Stadt.
| Kategorie | Wert |
|---|---|
| vor 1919 | 280 Gebäude |
| 1919-1949 | 246 Gebäude |
| 1950-1959 | 344 Gebäude |
| 1960-1969 | 400 Gebäude |
| 1970-1979 | 399 Gebäude |
| 1980-1989 | 423 Gebäude |
| 1990-1999 | 434 Gebäude |
| 2000-2009 | 286 Gebäude |
| 2010-2015 | 156 Gebäude |
| 2016 und später | 116 Gebäude |
Quelle: Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen (Blatt „Gebäude“, Besigheim), Stichtag 15.05.2022
Was das für Ihr Haus heißt
Rund zwei Drittel der 3.088 Gebäude mit Wohnraum fallen in die Klassen 1950-1959 bis 1990-1999 – zusammen 2.000 Häuser. Viele dieser Putzfassaden haben schon mehrere Anstriche hinter sich.
Bevor wir neu streichen, prüfen wir deshalb drei Dinge: Hält der alte Anstrich noch, oder kreidet er beim Darüberwischen? Gibt es Risse, die vorher geschlossen werden müssen? Und hat sich auf der Wetterseite Grünbelag gebildet? Daraus ergibt sich, welche Farbe auf Ihren Untergrund passt – und ob ein Anstrich reicht oder vorher ausgebessert werden muss.
Fragen zur Fassade in Besigheim
Fassaden in der Nähe
Auch in diesen Orten mit eigener Altstadt streichen wir Fassaden:
rund 8 km Fahrstrecke, nordwestlich von Ludwigsburg
Fassadenanstrich in Bietigheim-Bissingen
Die Nachbarstadt im Süden, mit eigenen Gestaltungssatzungen für Altstadt und Ortskern.
rund 10 km Fahrstrecke, nordöstlich von Ludwigsburg
Fassadenanstrich in Marbach am Neckar
Am Neckar, mit denkmalgeschützter Altstadt.
rund 9 km Fahrstrecke, westlich von Ludwigsburg
Fassadenanstrich in Markgröningen
Mit einer Altstadt, die ebenfalls als Gesamtanlage geschützt ist.
Quellen
Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf diese Quellen. Regeln und Zahlen können sich ändern – maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung. Inhaltlich geprüft am 01.11.2026.
Stand: November 2026. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft der Stadt bzw. der Baurechts- oder Denkmalbehörde.
- 1Verordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart über die Gesamtanlage „Altstadt Besigheim“ vom 16. März 1983, GBl. 1983 Nr. 6, S. 157 f. (PDF) · in Kraft seit 17.03.1983 · abgerufen am 01.11.2026
- 2Stadt Besigheim: Solarkataster Altstadt mit Gestaltungsleitfaden, Stand 21.05.2025 (PDF) · abgerufen am 01.11.2026
- 3Landratsamt Ludwigsburg: Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung (Formular, auf besigheim.de) · abgerufen am 01.11.2026
- 4Stadt Besigheim: Sondernutzungssatzung (H10), zuletzt geändert am 13.05.2025 (PDF) · in Kraft seit 17.05.2025 · abgerufen am 01.11.2026
- 5Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen (Blatt „Gebäude“, Besigheim) · Stichtag 15.05.2022 · abgerufen am 01.11.2026

