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Weiße Putzfläche mit grober, von Hand gezogener Struktur im Streiflicht

Fassadenanstrich in Besigheim

Eine Fassade in Besigheim ist selten nur eine Wand. In der Altstadt gehört sie zu einem geschützten Stadtbild, am Hang sieht man sie von weit her, und im Wohngebiet soll sie einfach lange gut aussehen.

Für alle drei Fälle planen wir mit Farbmuster und sauberer Vorbereitung – und rechnen die Vorlaufzeiten für Genehmigung und Gerüst von Anfang an mit ein.

Symbolbild

Was die Altstadt-Verordnung für Ihren Anstrich heißt

Kleines Fenster mit grün und ockerfarben gestrichenen Holzläden in einer hellen Putzwand
Läden, Putz und Farbe – Symbolbild

Ein neuer Farbton zur Straße, ein anderer Putz oder neue Fensterläden sind in der Besigheimer Altstadt keine reine Geschmacksfrage. Seit 1983 steht sie als Gesamtanlage unter Denkmalschutz, und die Verordnung dazu nennt Verputz und Farbe ausdrücklich.

Die Genehmigung erteilt die untere Denkmalschutzbehörde im Landratsamt Ludwigsburg; den Antrag reichen Sie als Eigentümer bei der Stadt Besigheim ein. Die Stadt wird vor der Entscheidung gehört, und die Genehmigung kann mit Auflagen verbunden sein – etwa zu Farbton oder Material.

Die Verordnung sagt auch, wann die Genehmigung zu erteilen ist: wenn die Veränderung das Bild der Altstadt nur unerheblich oder nur vorübergehend beeinträchtigt. Deshalb lohnt es sich, Farbe und Putz sorgfältig auszuwählen und gut zu belegen. Begonnen wird erst, wenn die Genehmigung vorliegt.

„Genehmigungspflichtig sind insbesondere: […] die Veränderung der Dachdeckung, Gesimse, Türen, Türgewände, Fenster mit ihren Umrahmungen und Läden, Fenstergewände, des Verputzes und der Farbe der Gebäude, wenn diese Veränderungen vom öffentlichen Verkehrsraum oder von außerhalb der Gesamtanlage aus sichtbar sind.“

Verordnung über die Gesamtanlage „Altstadt Besigheim“ vom 16. März 1983, § 4 Abs. 1 Buchst. d

Die Verordnung des Regierungspräsidiums gilt für das abgegrenzte Gebiet der Altstadt. Ob Ihr Haus dazugehört, zeigt der Lageplan, den Stadt und Landratsamt bereithalten.

Auch die Rückseite zählt

Besigheim liegt auf einem Sporn über Enz und Neckar, und genau deshalb sieht man die Altstadt von vielen Seiten. Die Verordnung schützt ausdrücklich auch ihr äußeres Bild, so wie es sich von den umliegenden Stadtteilen und Hängen zeigt – von der Bietigheimer Straße, der Löchgauer Straße und der Hauptstraße, von Auf dem Kies und von der Bahnlinie aus.

Im Solarkataster von 2025 hebt die Stadt zwei Ansichten besonders hervor: den Blick von der Enz auf die Altstadt und den Merianblick von der Weinkanzel am Niedernberg.

Für Ihre Fassade bedeutet das: Auch eine Giebel- oder Rückseite, die zur Enz oder zum Hang zeigt, kann zum geschützten Bild gehören. Bei der Besichtigung sehen wir uns deshalb nicht nur die Straßenseite an, sondern jede Seite, die man von außen sieht. Auf Wunsch fotografieren wir den Zustand vorher – die Fotos können Sie Ihrem Antrag beilegen.

Von der Farbprobe bis zum Gerüst

  1. Schritt 1: Bestand ansehen

    Putz, Risse, alte Anstriche, Holzteile – an allen Seiten, die man von außen sieht. Auf Wunsch fotografieren wir den Zustand vorher.

  2. Schritt 2: Farbe und Putz bemustern

    Wir vergleichen Farbtöne direkt am Haus und legen auf Wunsch eine Musterfläche an. Aufbau und Zahl der Anstriche richten sich nach Untergrund und Herstellerangabe.

  3. Schritt 3: Antrag – durch Sie als Eigentümer

    Den Antrag stellen Sie bei der Stadt Besigheim. Wir unterstützen Sie mit Angaben zu Material, Farbton und Ablauf – zum Beispiel im Angebot –, die Sie Ihrem Antrag beilegen können. Laut Antragsformular kann die Behörde weitere Unterlagen verlangen oder einen Ortstermin ansetzen.

  4. Schritt 4: Gerüst klären

    Steht das Gerüst auf Gehweg oder Straße, braucht es eine Erlaubnis der Stadt; laut Satzung wird sie grundsätzlich einen Monat vor Beginn schriftlich beantragt. Wer sie beantragt, legen wir vor Auftragsbeginn gemeinsam fest – und planen die Vorlaufzeit der Stadt ein. In engen Gassen klären wir früh, wo das Gerüst stehen kann.

  5. Schritt 5: Ausführen, wenn alles vorliegt

    Reinigen, ausbessern, grundieren, streichen – und am Ende gemeinsam abnehmen.

Fassaden außerhalb der Altstadt

Die meisten Besigheimer Häuser stehen gar nicht in der Altstadt. Dort gilt die Verordnung nicht; ein Anstrich ist in der Regel verfahrensfrei – Ausnahmen sind etwa ein Kulturdenkmal oder eine Gestaltungs- oder Erhaltungssatzung. Fragen Sie im Zweifel vorher bei der Stadt.

Gebäude mit Wohnraum in Besigheim nach Baujahr
KategorieWert
vor 1919
280 Gebäude
1919-1949
246 Gebäude
1950-1959
344 Gebäude
1960-1969
400 Gebäude
1970-1979
399 Gebäude
1980-1989
423 Gebäude
1990-1999
434 Gebäude
2000-2009
286 Gebäude
2010-2015
156 Gebäude
2016 und später
116 Gebäude

Quelle: Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen (Blatt „Gebäude“, Besigheim), Stichtag 15.05.2022

Was das für Ihr Haus heißt

Rund zwei Drittel der 3.088 Gebäude mit Wohnraum fallen in die Klassen 1950-1959 bis 1990-1999 – zusammen 2.000 Häuser. Viele dieser Putzfassaden haben schon mehrere Anstriche hinter sich.

Bevor wir neu streichen, prüfen wir deshalb drei Dinge: Hält der alte Anstrich noch, oder kreidet er beim Darüberwischen? Gibt es Risse, die vorher geschlossen werden müssen? Und hat sich auf der Wetterseite Grünbelag gebildet? Daraus ergibt sich, welche Farbe auf Ihren Untergrund passt – und ob ein Anstrich reicht oder vorher ausgebessert werden muss.

Fragen zur Fassade in Besigheim

Fassaden in der Nähe

Auch in diesen Orten mit eigener Altstadt streichen wir Fassaden:

Quellen

Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf diese Quellen. Regeln und Zahlen können sich ändern – maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung. Inhaltlich geprüft am 01.11.2026.

Stand: November 2026. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft der Stadt bzw. der Baurechts- oder Denkmalbehörde.

  1. 1Verordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart über die Gesamtanlage „Altstadt Besigheim“ vom 16. März 1983, GBl. 1983 Nr. 6, S. 157 f. (PDF) · in Kraft seit 17.03.1983 · abgerufen am 01.11.2026
  2. 2Stadt Besigheim: Solarkataster Altstadt mit Gestaltungsleitfaden, Stand 21.05.2025 (PDF) · abgerufen am 01.11.2026
  3. 3Landratsamt Ludwigsburg: Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung (Formular, auf besigheim.de) · abgerufen am 01.11.2026
  4. 4Stadt Besigheim: Sondernutzungssatzung (H10), zuletzt geändert am 13.05.2025 (PDF) · in Kraft seit 17.05.2025 · abgerufen am 01.11.2026
  5. 5Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen (Blatt „Gebäude“, Besigheim) · Stichtag 15.05.2022 · abgerufen am 01.11.2026